Corona in Baden-Württemberg
Ministerpräsident Kretschmann spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus

Corona in Baden-Württemberg Ministerpräsident Kretschmann spricht sich für allgemeine Impfpflicht aus

Quelle: Marijan Murat

Eine neue Alarmstufe II soll die galoppierenden Corona-Zahlen im Südwesten abbremsen. Doch selbst der Ministerpräsident glaubt nicht mehr, dass das reicht. Er hält eine Impfpflicht für den Ausweg.

Die sich wieder zuspitzende Corona-Pandemie ist aus Sicht von Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann nur mit einer allgemeinen Impfpflicht in den Griff zu bekommen. In einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Dienstag) schrieb der Grünen-Politiker gemeinsam mit Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU): «Eine Impfpflicht ist kein Verstoß gegen die Freiheitsrechte. Vielmehr ist sie die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Freiheit zurückgewinnen.» Kretschmann und der CSU-Chef sind der Meinung, dass die Gesellschaft nicht daran zerbrechen werde, wenn der Staat die Dinge in die Hand nimmt und eine Impfpflicht einführt. «Aber sie droht dann zu zerbrechen, wenn er die Dinge treiben ließe.»

Inzwischen sprechen sich eine Reihe von Unions-Ministerpräsidenten für eine Impfpflicht aus, allerdings gibt es noch immer viele – auch rechtliche – Bedenken dagegen. Kretschmann muss deshalb zunächst weiter auf Einschränkungen setzen, um die rasend schnelle Verbreitung der hochansteckenden Deltavariante des Coronavirus einzudämmen. Schon von diesem Mittwoch an dürften im Südwesten noch schärfere Corona-Beschränkungen gelten. Geplant ist in manchen Bereichen die 2G-plus-Regel, wonach nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können. Außerdem soll es in Hotspots für Ungeimpfte nächtliche Ausgangsbeschränkungen geben, wenn in ihrem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz über 500 liegt.

Die neue Corona-Verordnung mit der neuen Alarmstufe II solle schon an diesem Dienstag verkündet werden und ab Mittwoch gelten, teilte das Sozialministerium mit. In der Alarmstufe II soll 2G plus bei Veranstaltungen mit Gesang oder Blasmusik, auf Weihnachtsmärkten, in Bars und Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen gelten – allerdings werden Friseure hier voraussichtlich ausgenommen sein.

Anders als zunächst geplant sollen die Einschränkungen für ungeimpfte 12- bis 17-Jährige doch nicht so scharf sein. Allerdings gilt künftig in Bars und Clubs auch für sie 2G plus ohne Ausnahme. Ursprünglich wollte das Land die Maßnahmen deutlich erweitern, um zu erreichen, dass sich viel mehr Jugendliche impfen lassen.

Die neue Alarmstufe soll dem Vernehmen nach greifen, wenn die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen auf über 450 steigt oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 6 liegt. Die Zahl der Covid-19-Fälle auf Intensivstationen liegt schon über 450. Das heißt, dass voraussichtlich schon von Mittwoch an die neuen Regeln gelten werden. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt knapp unter dem Grenzwert von 6. Sie gibt die Zahl jener Menschen an, die pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen.

Die Ausgangsbeschränkungen für nicht Geimpfte in Hotspots sollen von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr gelten. Zuletzt lagen etwa 20 von 44 Stadt- und Landkreisen über der Inzidenz von 500. Ursprünglich wollte die Landesregierung die Corona-Verordnung erst am Mittwoch verkünden und am Donnerstag in Kraft treten lassen. Doch wegen der neuen Bestimmungen im Bund können die Länder nur noch Ausgangsbeschränkungen verfügen, wenn sie spätestens am Dienstag als Teil der neuen Corona-Verordnung verkündet werden, hieß es.

Wie angekündigt will das Land auch die Gästezahl bei größeren Veranstaltungen begrenzen. Künftig soll es in den Alarmstufen wieder eine Obergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besuchern geben. Zudem soll die Kapazität beschränkt werden, das heißt zum Beispiel, dass ein Stadion nur zur Hälfte gefüllt sein darf. Noch umstritten ist, ob in der Alarmstufe II sogar nur ein Viertel der Kapazität genutzt werden darf.

Schon seit diesem Montag gelten wegen eines explodierten Anstiegs an Corona-Infektionen im Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Kreis Biberach Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr dürfen Ungeimpfte nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Ausnahmen gelten etwa für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen.

Seit vergangenem Mittwoch gilt im Südwesten die Alarmstufe, bei der Ungeimpfte von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind. Nur Geimpfte und Genesene haben jetzt noch Zugang zu Kinos, Museen, Schwimmbädern sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Zudem gelten Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich allein oder als Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen.

 

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