Corona in Baden-Württemberg Mobil eingeschränkte Menschen: Freie Fahrt zum Impfzentrum
Menschen mit eingeschränkter Mobilität können nach einer Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Sozialministerium kostenfrei zum Impfzentrum fahren.
Jeder, der auch heute schon beispielsweise Fahrten zum Hausarzt von der Krankenkasse bezahlt bekommt, kann auch für den Weg die Möglichkeit einer sogenannten Krankenfahrt im Taxi nutzen. I
n diesen Fällen sollte grundsätzlich eine ärztliche Verordnung vorliegen, die beim Hausarzt auch telefonisch bestellt werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten sind Menschen, die älter als 80 Jahre sind.
Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte, die Einigung sei umso wichtiger, weil in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff zur Verfügung stehen solle und die Impfzentren im Land dann wesentlich stärker ausgelastet sein würden.
Für die Krankenkassen betonte AOK-Landeschef Johannes Bauernfeind, die Maßnahme trage zum bestmöglichen Schutz für Risiko-Gruppen bei und verhindere gleichzeitig die Weiterverbreitung des Virus.
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