Nachrichten
Ehemann nach Gernsbacher Bluttat wegen Mordes verurteilt

Nachrichten Ehemann nach Gernsbacher Bluttat wegen Mordes verurteilt

Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa

Sie lag im Bett, als ihr Mann auf sie einstach. Mord aus Heimtücke, entschied das Landgericht. Es verurteilte den Ehemann wegen der Bluttat in Gernsbach zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes ist ein Mann verurteilt worden, der in Gernsbach (Kreis Rastatt) seine 27 Jahre alte Frau im Bett erstochen hat. Das Landgericht Baden-Baden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der aus Afghanistan stammende 33-Jährige seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung mit zwei Messern angegriffen und getötet hat. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, als der Angriff stattfand, stellte das Gericht Heimtücke fest.

Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos entgegen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Das Gericht hielt dies aber für nicht glaubwürdig.

Die genauen Motive für den Messerangriff liegen im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte hatte zum Tathergang befragt Erinnerungslücken geltend gemacht. Im letzten Wort hatte er bedauert, was geschehen sei, und gesagt: «Ich habe meine Frau geliebt.»

Das Gericht folgte der Sicht der Staatsanwaltschaft, die von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau ausging – und damit von heimtückischem Mord. Die Ankläger hatten wie die Nebenklage eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.

Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung. Der Nebenklage zufolge soll der Mann auch eines der Kinder mit dem Tod bedroht haben. Das Gericht verurteilte den Angeklagten dazu, den vier Kindern der Getöteten jeweils ein Hinterbliebenengeld in Höhe von 15 000 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Auch ist der Angeklagte verpflichtet, ihnen sämtliche künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden wegen des Mordes an der Getöteten zu ersetzen.

 

Weitere Nachrichten

Nach Sturz aus Bahn in Karlsruhe - Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Das Gericht hat Zweifel und lehnt es ab, nach dem Sturz eines Bahnmitarbeiters aus dem Zug Haftbefehl gegen einen Fahrgast zu erlassen. Die Staatsanwaltschaft legt jetzt nach.

DAS FEST: Diese Promis werden jetzt in Karlsruhe erwartet

Nico Santos, Beatsteaks und Leony: Welche Acts «Das Fest» in Karlsruhe für Fans bereithält. Und was über Musik hinaus vier Tage lang geboten wird.

Mehr los auf den Straßen: Mehr als 620 Pkw pro 1.000 Einwohner – Rekord im Land

Die Zahl der zugelassenen Autos in Baden-Württemberg ist erneut gestiegen. Die Statistiker nennen einen Hauptgrund für den Rekordwert.

Umstrittene Maßnahme: Dienstaufsichtsbeschwerde nach Kothaufen-Vorfall an Karlsruher Schule

Wurden Kinder gezwungen, den Kothaufen eines Mitschülers aufzuklauben, nachdem sich der Schuldige nicht meldete? Eine Schule sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert.

Diese Galeria-Filialen stehen in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand

Die Warenhauskette Galeria will ihr Filialnetz verkleinern. In fünf Städten in Baden-Württemberg müssen Standorte um ihre Zukunft zittern – und Beschäftigte um ihren Job.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.