Corona in der Fächerstadt
Neue Corona-Regelungen: Schulen öffnen – keine Großevents bis Ende August!

Corona in der Fächerstadt Neue Corona-Regelungen: Schulen öffnen – keine Großevents bis Ende August!

Aktuell
Quelle: dpa

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Mittwoch, den 15. April 2020 mit den Länderchefs über die weiteren Corona-Maßnahmen beraten und neue Regelungen beschlossen. Diese betreffen unter anderem die Schulen, Großveranstaltungen, aber auch Geschäfte!

04. Mai 2020 ist der neue Stichtag

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Landeschefs debattierten am Mittwoch, den 15. April 2020, über das weitere Vorgehen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Neue Regelungen müssen her! Für viele Bereiche ist nun Montag, der 04. Mai 2020, der neue Stichtag. „Wir müssen die Erfolge sichern, die wir erreicht haben“, erklärte Angela Merkel in der Pressekonferenz. Ziel sei es, jede Infektionskette verfolgen zu können, um Infektionsherde einzugrenzen. Am 30. April 2020 soll über die Maßnahmen nach dem 03. Mai 2020 beraten werden.

 

Die Corona-Regelungen im Überblick

  • Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai 2020 verlängert

An den seit Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen in Deutschland wird weiterhin festgehalten und grundsätzlich werden diese bis mindestens Sonntag, den 03. Mai 2020 verlängert. Ganz wichtig sei auch in den kommenden Wochen, einen Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern beizubehalten!

 

  • Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen ab Montag öffnen

Das wird einige Einzelhändler freuen! Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen bereits ab Montag, den 20. April 2020, wieder öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen außerdem auch Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen.

 

  • Schulstart schrittweise – Abschlussklassen beginnen

Der Schulbetrieb in Deutschland soll ab Montag, den 04. Mai 2020 beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind vorher möglich. „Hier wird ein hoher logistischer Aufwand zu bewältigen sein“, so Merkel.

 

  • Friseurbetriebe ab 04. Mai 2020 offnen – aber mit Schutzmaßnahmen

Friseurbetriebe dürfen am Montag, den 04. Mai 2020 wieder öffnen – aber mit Schutzbekleidung und Schutzmaßnahmen!

 

  • Keine Großveranstaltungen bis Ende August

Bund und Länder einigten sich darauf, Großveranstaltungen bis 31. August 2020 zu verbieten. Konkrete Regelungen, unter anderem zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.

 

  • Keine Maskenpflicht in Deutschland – aber Empfehlung

Das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel wird dringend empfohlen. Aber eine generelle bundesweite Maskenpflicht wird es nicht geben.

 

  • Individuelle Konzepte für Alten- & Pflegeheime

Pflegeheime und Altenheime bekommen individuelle Konzepte – aber keine Isolation.

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