Grüne Oasen in Karlsruhe Offene Pforte: Knielingen & Wolfartsweier laden zur Besichtigung
Trotz der Corona-Krise hat die „Offene Pforte“ mit ihrem Angebot im Juni begonnen. Obwohl einige Gärten in diesem Jahr leider geschlossen bleiben müssen, öffnen am kommenden Wochenende gleich zwei grüne Oasen in Knielingen und Wolfartsweier ihre Tore.
Grüne Oasen in Knielingen und Wolfartsweier
Auch in der außergewöhnlichen Corona-Saison ist die „Offene Pforte“ mit ihrem Angebot im Juni 2020 in Durlach gestartet. Am kommenden Wochenende öffnen nun zwei grüne Oasen in Knielingen und Wolfartsweier ihre Tore für die Besucher und Gartenfreunde. Zudem sind viele weitere Gärten in diesem Jahr auch jederzeit nach telefonischer Vereinbarung zugänglich.
„Der Soziale Garten“: 6.000 Quadratmetern Fläche
Mit über 6.000 Quadratmetern Fläche präsentiert der „soziale Garten“ in der Wettersteinstraße in Wolfartsweier (Gewann Im Brühl) am Samstag, den 27. Juni 2020, von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr einen Schaugarten mit Blumen, Kräuterspirale sowie Gemüsepflanzen. Ein besonderer Augen- und Gaumenschmaus sind die mehr als 60 Tomatensorten, informiert die Stadt vorab.
Der „soziale Garten“ ist außerdem eine von der Stadt Karlsruhe mitfinanzierte soziale Einrichtung. Im Rahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess arbeiten dort Beschäftigte mit Suchthintergrund und psychischen Erkrankungen. Der „Soziale Garten“ öffnet nochmals am 01. August 2020 seine Pforten.
Sommerblumen & Weinreben im Stadtteil Knielingen
In der Knielinger Dreikönigstraße 22 öffnet ebenfalls am Samstag, 27. Juni 2020, allerdings von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein gründes Garten-Paradies mit Sommerblumen und Weinreben. Der rund 210 Quadratmeter große Innenhof, zwischen Scheune und Wohnhaus gelegen, wird durch das Ambiente der Gebäude, die Fassadenbegrünungen und eine Vielzahl von Töpfen mit Kübelpflanzen, Kräutern und Sommerblumen geprägt – zudem laden zahlreiche Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein.
Wichtig: Allgemeine Hygiene- & Kontaktvorschriften
Es gelten für die Gartenbesuche die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften, also ein Mindestabstand von eineinhalb Metern. Gegebenenfalls sind Sonderregelungen für separate Wegenutzungen zu berücksichtigen, so die Stadt.
Es wird um Verständnis gebeten, dass die teilnehmenden Gartenbesitzer dazu angehalten sind, darauf zu achten, dass sich maximal 20 Personen gleichzeitig im Garten aufhalten. Besucher werden außerdem gebeten Angaben zu ihrem Namen, der Adresse sowie eine Telefonnummer zu hinterlassen, um mögliche Infektionswege nachvollziehen zu können.
Diese Regelungen sind immer vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung von COVID-19 zu betrachten und können sich situationsbedingt in den kommenden Wochen und Monaten ändern.