Polizei Karlsruhe
Polizei entdeckt Frau mit einem Fuchswelpen in der Karlsruher Innenstadt

Polizei Karlsruhe Polizei entdeckt Frau mit einem Fuchswelpen in der Karlsruher Innenstadt

Quelle: Polizei Karlsruhe

Die Polizeibeamten trauten ihren Augen kaum, als sie in der Karlsruher Innenstadt auf eine Frau trafen, die einen Fuchswelpen auf dem Arm bei sich hatte. Nun ermittelt der Fachdienst Gewerbe/Umwelt wegen jagd- und tierrechtlicher Bestimmungen gegen die Frau.

Polizei: Frau trug einen Fuchswelpen auf dem Arm

Bereits am Dienstag, 15. Juni 2021, waren Beamte des Polizeireviers Karlsruhe-Marktplatz kurz nach 23 Uhr in der Karlsruher Innenstadt auf Streife. Dabei wurden sie auf eine Frau aufmerksam, die mit einem Tier auf dem Arm neben einem Auto stand. Als die Polizisten daraufhin langsam vorbeifuhren, konnte das Tier als Fuchswelpen identifiziert werden, informiert die Polizei Karlsruhe.

Bei der anschließenden Kontrolle gab die 28-jährige Frau an, dass etwa zwei Wochen zuvor das Muttertier bei einem Wildunfall getötet wurde. Da angeblich alle Auffangstationen überfüllt gewesen wären, habe sie den Welpen bei sich aufgenommen.

 

Fuchswelpe wurde der Tierrettung übergeben

Da das „Füchslein“ nicht alleine zu Hause bleiben könne, habe sie es am Abend in einer Transportbox mit nach Karlsruhe genommen. Während sie in der Innenstadt einen Cocktail trank, blieb der Welpe im Fahrzeug. Kurz vor der Kontrolle wäre sie zum Fahrzeug zurückgekehrt.

Aufgrund der Feststellungen wurde der Fuchswelpe, genannt „Diego“, von der Polizei in Verwahrung genommen und im weiteren Verlauf an die Tierrettung übergeben. Gegen die Frau wird nun wegen jagd- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen ermittelt, so die Polizei weiter.

 

Polizei Karlsruhe:  Wildtiere keine Haustiere

Die Polizei Karlsruhe weist an dieser Stelle eindringlich darauf hin, dass Wildtiere keine Haustiere sind. Für verwaiste Jungtiere gibt es erfahrene Auffangstationen und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und auch nur in engem Kontakt mit den entsprechenden Fachstellen können/dürfen junge Wildtiere von Privatpersonen versorgt werden.

 

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