Corona in Baden-Württemberg
Polizei: Nur ein kompletter Lockdown kontrollierbar

Corona in Baden-Württemberg Polizei: Nur ein kompletter Lockdown kontrollierbar

Quelle: David Inderlied

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hält weder die Ausgangsbeschränkungen in Corona-Hotspots noch die geplante 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln für durchsetzbar.

«Niemand trägt ein Schild um den Hals „Ungeimpft“. Nach welchen Kriterien soll die Polizei Kontrollen durchführen?», sagte der Gewerkschaftschef Ralf Kusterer zu den nächtlichen Ausgangsverboten für Ungeimpfte etwa im Schwarzwald-Baar-Kreis, dem Ostalbkreis und dem Kreis Biberach.

Die für die Kontrollen zuständigen Ortspolizeibehörden seien weit über der Belastungsgrenze. Nur ein kompletter Lockdown lasse sich kontrollieren und überwachen. «Ein Teil-Lockdown ist nahezu nicht durchsetzbar.» Die Polizei werde nur Stichproben machen können.

Das Kontrollieren von Impf- oder Testnachweisen sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Polizei, sagte Kusterer. «Es ist zunächst keine polizeiliche Aufgabe, die geltenden Corona-Regeln, ob 2G oder 3G, durchzusetzen, sondern eine Aufgabe der Ordnungsämter.» Die Polizei komme in der Regel nur dann, wenn es Konflikte gebe. Das gelte auch für die Kontrolle in Bussen und Bahnen.

 

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