News aus Baden-Württemberg
Polizeieinsatz mit Schlagstöcken: Karlsruher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Beamte

News aus Baden-Württemberg Polizeieinsatz mit Schlagstöcken: Karlsruher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Beamte

Quelle: Jens Büttner/dpa/Symbolbild
dpa

Immer wieder kursieren Videos von Polizeieinsätzen im Netz, auf denen manchmal auch ein hartes Vorgehen der Beamten zu sehen ist. Ein solcher Fall beschäftigt nun die Karlsruher Justiz.

Wegen eines möglichen Falls von Polizeigewalt ermittelt die Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen vier Beamte. Es geht um den Vorwurf der Körperverletzung im Amt, wie ein Sprecher der Behörde am Dienstag sagte. Auch gegen das mutmaßliche Opfer, das die Polizisten angezeigt habe, werde ermittelt – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Medien hatten darüber berichtet, zunächst die «Badischen Neuesten Nachrichten». Sie veröffentlichten online ein Video, das den Einsatz von Schlagstöcken zeigt.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hatte ein Mitarbeiter einer Kindertagesstätte Anfang April die Polizei alarmiert, weil sich ein Mann in der Nähe der Einrichtung mutmaßlich Drogen gespritzt habe und die Nadel noch im Arm stecke. Als die Polizei den 39-Jährigen erreichte, soll dieser eine Spritze in der Hand gehalten und sich geweigert haben, diese abzulegen. Daraufhin hätten die Einsatzkräfte ihn zu Boden bringen wollen, um ihm Handschellen anlegen zu können. Wie lange die Ermittlungen dauern, ist derzeit nicht absehbar.

Nach früheren Angaben des Innenministeriums werden in Baden-Württemberg jedes Jahr einige Hundert Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Polizeigewalt erstattet. Nur in einem Bruchteil der Fälle folgen Verurteilungen oder Disziplinarmaßnahmen.

Für Aufsehen hatte ein tödlicher Polizeieinsatz in Mannheim 2022 gesorgt. Im März dieses Jahres entschied das Landgericht, dass das Vorgehen der beiden beschuldigten Beamten gegen den psychisch kranken Mann im Wesentlichen gerechtfertigt war. Es sprach einen Beamten frei und verurteilte seinen Kollegen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro. Dass er den Mann mehrmals mit der Faust schlug, sei «keine gebotene Verteidigungshandlung» gewesen.

 

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