News aus Baden-Württemberg Radschnellverbindung Karlsruhe-Rastatt: Scoping-Verfahren läuft
Zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs in Baden-Württemberg ist zwischen Karlsruhe und Rastatt eine Radschnellverbindung geplant. Dazu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe nun ein Scoping-Verfahren durchgeführt.
Neuer „Radschnellweg Karlsruhe – Rastatt“geplant
Zwischen Karlsruhe und Rastatt ist eine Radschnellverbindung geplant. In einem Umlaufverfahren haben Anfang des Jahres für das Land Baden-Württemberg Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder, für die Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und für die Stadt Rastatt Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch die Vereinbarung zur Planung des „Radschnellweges Karlsruhe – Rastatt“ unterschrieben.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe und der Stadt Rastatt federführend für die Vorplanung bis zur Festlegung des Trassenverlaufs. Dazu wird von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe nun ein Scoping-Verfahren durchgeführt, wird in einer Pressemeldung mitgeteilt.
Scoping-Verfahren wird schriftlich durchgeführt
Erstes Ziel dieses Verfahrens ist die Ermittlung umweltrelevanter Themen und insbesondere die frühzeitige Unterrichtung des Vorhabenträgers, welchen Inhalt, Umfang und welche Detailtiefe die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben müssen. Aber auch darüberhinausgehende Auswirkungen und mögliche Schwierigkeiten des Projekts sollen ermittelt sowie Anregungen zu den weiteren Planungen aufgenommen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird, zur möglichen Reduzierung von Gesundheitsgefahren auf die Durchführung eines Besprechungstermins verzichtet. Das Scoping-Verfahren wird stattdessen schriftlich durchgeführt.
Öffentlichkeit: Stellungnahmen und Äußerungen
Neben den betroffenen Fachbehörden, anerkannten Naturschutzvereinigungen und sonstigen Vereinigungen, ist auch die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Stellungnahmen und Äußerungen können bis zum 11. Juni 2021 bei der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe per Brief an Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17 Planfeststellungsbehörde, 76247 Karlsruhe oder per E-Mail an poststelle@rpk.bwl.de eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Scoping-Verfahren Radschnellweg Karlsruhe – Rastatt sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter folgendem Link zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren
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