Jahreswechsel in Sicht
Silvester-Feuerwerk: Karlsruher Stadtverwaltung bittet um Rücksicht

Jahreswechsel in Sicht Silvester-Feuerwerk: Karlsruher Stadtverwaltung bittet um Rücksicht

Quelle: Pixabay

Silvester wird in Karlsruhe traditionell mit einem Feuerwerk gefeiert. Aufgrund der damit einhergehenden Lärm- und Lichtemissionen kommt es allerdings meistens zu Konflikten mit dem Naturschutz. Die Stadtverwaltung bittet darum, Rücksicht zu nehmen.

Silvester: Oft Konflikte mit dem Naturschutz

Aufgrund der damit einhergehenden Lärm- und Lichtemissionen komme es an Silvester immer wieder zu Konflikten mit dem Naturschutz. Die Stadtverwaltung bittet darum, Rücksicht auf die Natur zu nehmen.

„Mit Feuerwerk sollte mindestens 1.000 Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen gehalten werden, in denen sich Wildtiere befinden“, heißt es in einer Pressemeldung.

 

In Naturschutzgebieten ist Feuerwerk verboten

In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk verboten. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt, teilt die Stadt weiter mit.

Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerke nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften.

 

Feuerwerk ist für viele Tiere „purer Stress“

Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik.

Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.

Über die Lage von Schutzgebieten und deren unmittelbare Umgebung informiert der Kartendienst der LUBW: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

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