Corona in Baden-Württemberg
Strengere Maßnahmen: Corona-Warnstufe tritt in Kraft

Corona in Baden-Württemberg Strengere Maßnahmen: Corona-Warnstufe tritt in Kraft

Quelle: Sebastian Gollnow

Die Corona-Fallzahlen im Südwesten steigen deutlich. Nun wurde ein wichtiger Schwellenwert bei der Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten wiederholt überschritten. Mit Auswirkungen vor allem für Ungeimpfte.

In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch die Corona-Warnstufe in Kraft. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen hat am Dienstag den zweiten Werktag in Folge den Wert von 250 überschritten, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Stuttgart mitteilte. Damit gelten künftig wieder strengere Regeln vor allem für Ungeimpfte.

Die erste kritische Marke sei erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag mit. «Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen.» Dort lägen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf, so Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse. «Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems», teilte der Gesundheitsminister mit.

Für Ungeimpfte bedeutet die Warnstufe wieder umfassendere Testpflichten sowie die Rückkehr von Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss künftig bei zahlreichen Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen etwa im Restaurant, Kino oder Schwimmbad einen PCR-Test vorweisen. Ein Schnelltest reicht dann nicht mehr aus. Bislang war im Freien bei Museen, Messen oder Kantinen kein Test nötig. Auch hier ist künftig ein 3G-Nachweis gefordert, im Freien genügt aber meist ein Schnelltest.

Zudem sehen die strengeren Regeln wieder eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und fünf weitere Personen vor. Geimpfte und Genese sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.

Die Warnstufe der Corona-Verordnung tritt in Kraft, wenn die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten an zwei Werktagen in Folge den Wert von 250 erreicht oder die Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in Kliniken eingewiesen wird, an fünf Werktagen in Folge auf den Wert von 8 oder darüber steigt. Das Wochenende und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht.

Bereits am Freitag der vergangenen Woche war die für die Warnstufe erforderliche Auslastung der Intensivbetten mit 259 erstmals erreicht. Da das Wochenende und ein Feiertag folgten, wurde die Warnstufe trotz der weiter steigenden Intensivbettenbelegung erst am Dienstag ausgerufen. Damit die strengeren Regeln wieder außer Kraft treten, müssen die Werte an fünf Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben.

 

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