News aus Baden-Württemberg
Vater wegen Kindesentführung zu drei Jahren Haft verurteilt

News aus Baden-Württemberg Vater wegen Kindesentführung zu drei Jahren Haft verurteilt

Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
dpa

Die Eltern trennen sich. Der Kampf um den Umgang mit dem gemeinsamen Sohn beginnt und endet bis heute nicht. Er mündet in der Entführung des Kindes nach Panama. Der Vater muss sich dafür nun vor Gericht verantworten. In dem Fall gibt es nur Verlierer.

«Es war die Hölle», sagt die Mutter. «Ich wollte ihn beschützen», sagt der Vater. Vor dem Amtsgericht Pforzheim entfaltete sich am Dienstag ein familienrechtliches Drama rund um die Entführung eines Kindes nach Panama. Der 50-jährige Vater des Jungen war angeklagt, den inzwischen Elfjährigen nach Panama gebracht zu haben. Eigentlich hätte er ihn nach einem Weihnachtsurlaub der Mutter übergeben müssen. Das Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Haft. Der Richter hielt ihm sein Geständnis zu Gute. Schwer habe aber gewogen, dass der Vater das Leid seines Kindes billingend in Kauf genommen habe.

Der Gutachter hatte den Kind eine massive posttraumatische Belastungsstörung attestiert und vom Kontakt zum Vater abgeraten. Der Vater habe sich bis heute nicht bei seinem Sohn entschuldigt. Das wäre aber das mindeste, was passieren müsste, bevor sich zwischen den beiden wieder eine Beziehung entwickeln könne. Der Junge war zurvor nicht öffentlich vernommen worden, hatte aber keine Aussage gemacht.

Den Vorwurf der Kindesentziehung räumte der Vater kurz nach Prozessbeginn ein. Er habe keine Wahl gehabt, sagte er. Seine Stimme brach, wann immer die Sprache auf den Sohn kam. «Mir tut das alles so leid, vor allem für meinen Sohn», sagt er unter Tränen. Nach den eindücklichden Schilderungen des Sachverständigen zu den schweren seelischen Schäden des Jungen versprach er, die familiengerichtlichen Streierteien einzustellen. seines Kiundes«Das war nicht optimal, das weiß ich.»

Die Mutter des Kindes ist beim Prozess als Nebenklägerin dabei. «Unser Leben wird nie mehr dasselbe sein», sagt sie vor Verhandlungsbeginn. «Niemand kann sich vorstellen, was wir durchgemacht haben.» Es habe immer wieder Streit gegeben um den Umgang, ihr Ex-Partner sei ständig vor Gericht gezogen und werde das weiter tun. «Ich kenne ihn», sagt sie. Das Kind lebt seit der Festnahme des Vaters in Panama im Februar wieder bei seiner Mutter.

Der in Nordrhein-Westfalen lebende Angeklagte nennt die Tat eine Verzweiflungstat. Nach der Trennung habe er sechs Jahre lang versucht, eine normale Beziehung zu seinem Kind aufrechtzuerhalten. Die Mutter aber sei mit ihm siebenmal umgezogen, «jedes Mal weiter weg». Die gemeinsame Zeit sei immer mehr beschnitten worden. Ein als Zeuge vernommener langjähriger Freund des Angeklagten verteidigt ihn engagiert. «Er war der beste Vater, den man sich vorstellen kann.» Als er aber den Sohn nur noch alle vier Wochen habe sehen dürfen, sei er verstummt und habe nicht mehr viel darüber gesprochen.

Von einer nach Panama geplanten Reise waren der Freund ebenso wie die derzeitige Lebensgefährtin des 50-Jährigen überrascht gewesen, wie sie vor Gericht sagt. Sie hatten geglaubt, der Mann befinde sich mit seinem Sohn bei dessen Oma in Belgien, dem Heimatland des Vaters. «Das mit Panama hat er nie im Leben von langer Hand geplant», sagt die Freundin des Angeklagten.

Der 50-Jährige war von Belgien aus über Amsterdam nach Panama gereist, lebte dort in verschiedenen Hotels mit dem Kind. Mit internationalem Haftbefehl war er gesucht und schließlich festgenommen worden. Seit seiner Auslieferung nach Deutschland sitzt er in Untersuchungshaft.

Spekulationen, er sei Impfgegner gewesen und habe seinen Sohn deshalb entführt, bestätigen sich vor Gericht eher nicht. Ihr Freund sei «impfkritisch», sagt seine Freundin. «Aber kein Querdenker.» Auch die Ex-Partnerin und Kindsmutter sieht das so. Er selbst ist nach eigener Aussage zweimal gegen Corona geimpft.

Auf die Fragen des Sachverständigen, was denn die Entführung bei dem Elfjährigen ausgelöst habe, weiß der Mann keine rechte Antwort. Es fällt ihm sichtlich schwer, Verantwortung zu übernehmen und die Perspektive des Kindes zu sehen. Sein Anwalt schaltet sich immer wieder ein, um dem Gericht zu vermitteln, dass sein Mandant den größten Fehler seines Lebens gemacht habe. «Das würde ich gerne von Ihnen hören», sagt der Richter zum Angeklagten.

Am Mittag steht die Vernehmung des Sohnes an. Die Öffentlichkeit wird auf Antrag der Mutter und mit Einverständnis aller Beteiligten ausgeschlossen. Vor der Unterbrechung der Verhandlung steht eine Erklärung des Angeklagten, die er wohl nach Rücksprache mit seinem Anwalt abgibt. «Ich hoffe, dass mir mein Sohn vergeben kann.» Er  weint. Kontakt zu seinem Sohn hat er nicht mehr.

 

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