Ausnahmefällen möglich ViDia Kliniken & Städtisches Klinikum in Karlsruhe erlassen Besuchsverbot
Die ViDia Kliniken sowie das Städtische Klinikum Karlsruhe reagieren auf das zunehmende Infektionsgeschehen in der Stadt und setzen die Besuchsmöglichkeit für Angehörige vorübergehend aus. Das Besuchsverbot gilt bereits ab Freitag, 19. November 2021.
ViDia Kliniken erlassen ein Besuchsverbot
Wie in einer Pressemeldung informiert wird, reagieren die ViDia Kliniken nun auf das zunehmende Infektionsgeschehen in der Stadt Karlsruhe und setzen die Besuchsmöglichkeit für Angehörige vorübergehend aus.
Das Besuchsverbot gilt ab Freitag, 19. November 2021, für alle Standorte der Kliniken. „Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter“, erklärt Vorstand Prof. Dr. Karl-Jürgen Lehmann.
Ausnahmen nur in dringenden Einzelfällen
Ausnahmen werden nur in dringenden Einzelfällen und in Absprache mit dem betreuenden Personal auf den entsprechenden Stationen gewährt, heißt es in der Pressemeldung.
„Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen. Wir wissen um die Bedeutung sozialer Kontakte für den Genesungsprozess, können aber in der derzeitigen Situation den Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten nicht gefährden“, ergänzt Richard Wentges, Vorstandsvorsitzender der ViDia Kliniken.
Klinikum Karlsruhe ebenfalls mit Besuchsverbot
Auch das Klinikum Karlsruhe setzt aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis und der Stadt Karlsruhe erneut ein Besuchsverbot in Kraft.
„Zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sehen wir uns vor dem Hintergrund der weiter ansteigenden Corona-Fallzahlen dazu gezwungen, erneut ein Besuchsverbot im Klinikum zu verhängen“, erklärt der medizinische Geschäftsführer Prof. Michael Geißler.
„Wir sind uns bewusst, dass das für unsere Patienten und ihre Angehörigen ein drastischer Einschnitt ist“, unterstreicht der kaufmännische Geschäftsführer Markus Heming. Das Besuchsverbot gilt, wie in den ViDia Kliniken, ab dem 19. November.
Ausnahmen nur vorheriger Absprache möglich
Ausnahmen wird es in der aktuellen Situation zunächst nur in engem Rahmen nach vorheriger Absprache der zuständigen klinischen Fachabteilungen und Zustimmung des behandelnden Arztes geben, zum Beispiel für Eltern minderjähriger Kinder, Partner bei einer Geburt und bei Sterbenden, heißt es in der Pressemeldung.
„Auch medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe können im Einzelfall Ausnahmen zulassen“, so das Klinikum weiter.
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