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Vogelgrippe auch im Landkreis Karlsruhe festgestellt: Landratsamt erweitert Allgemeinverfügung

News Vogelgrippe auch im Landkreis Karlsruhe festgestellt: Landratsamt erweitert Allgemeinverfügung

Quelle: Pixabay

Die seit dem 13. November 2025, entlang des Rheinverlaufs von Rheinstetten bis Oberhausen-Rheinhausen gültige Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel wird ab Dienstag, 09. Dezember um die Gemarkungen Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf erweitert.

Vogelgrippe auch im Landkreis Karlsruhe festgestellt

Für Geflügelhalter/-innen in Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf gelten ab dem 09. Dezember 2025, folgende Auflagen:

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen unverzüglich aufgestallt werden. Weiterhin sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten.

Ziel der Maßnahme sei es, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen.

Hintergrund ist, dass im Vogelpark Kirrlach bei fünf Tieren der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) nachgewiesen worden ist. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe hat daraufhin den Betrieb gesperrt, die Aufstallung aller dort gehaltenen Vögel angeordnet und weitere seuchenhygienischen Auflagen verfügt.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Vermeidung von Kontakten zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln sowie der Schutz von Futter- und Tränkestellen vor Eintrag durch Wildtiere.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, tote oder erkennbar kranke Wildvögel – insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Krähen oder Raben – dem Veterinäramt unter Tel. 0721 936-83020 oder per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de zu melden.

Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu verhindern. Die fachgerechte Beseitigung übernimmt das Amt.

 

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