Stufenweise Öffnung ab dem 1. Juni
Wann und wie ist Kultur möglich? – Das ist der Plan des Landes

Stufenweise Öffnung ab dem 1. Juni Wann und wie ist Kultur möglich? – Das ist der Plan des Landes

Quelle: Pixabay

Wann und wie ist in Zeiten von Corona Kultur möglich? Welche Öffnungen sind in Planung und wie können sie umgesetzt werden? Damit beschäftigt sich das Kunstministerium Baden-Württemberg, das dafür einen Masterplan Kultur entwickelt hat.

Erfahrungen mit Lockerungen gesammelt

In dem Masterplan mit dem Namen „Kunst trotzt Abstand“ geht es um Hilfen und Öffnungsszenarien für den Kulturbereich. In einem ersten Schritt sind am 20. April bereits öffentliche Bibliotheken und Archive unter strengen Auflagen geöffnet worden. Seit dem 6. Mai sind zudem Museen und Ausstellungshäuser wieder für die Besucher zugänglich. Die meisten staatlichen Museen sind seit dem 12. Mai geöffnet. Sogar Führungen können aktuell stattfinden – allerdings nur für maximal vier Personen.

Mit den bisherigen Lockerungen soll auch getestet werden, wie die Besucher die Abstands- und Hygieneregeln im Kulturbereich einhalten. Zudem wurden viele Kulturschaffende kreativ und blieben mit kreativen Formaten im Digitalen präsent.

Um Planungssicherheit zu haben, hat das Ministerium gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe bereits am 5. Mai die reguläre Spielzeit 2019/2020 des Badischen Staatstheaters abgesagt. Das geplante Programm bis zum 31. August wird somit nicht stattfinden.

 

Weitere Öffnungen im Kulturbereich

Jetzt soll es um weitere Öffnungsschritte gehen. Begründet wird das im Masterplan Kultur damit: „Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs aber wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung.“ Es sei wichtig, eine Balance zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem öffentlichen kulturellen Leben herzustellen.

Aus diesem Grund hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den genannten Masterplan zu Öffnungsperspektiven und Unterstützung in Corona-Zeiten aufgelegt. Dieser wird immer weiter aktualisiert und konkretisiert – je nachdem, wie die Pandemie verläuft.

 

Finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen

Zunächst will das Ministerium die kulturellen Formen fördern, die stattfinden können. Dafür gibt es das Impulsprogramm „Kunst trotzt Abstand“, das mit 7,5 Millionen Euro ausgestattet wurde. Damit werden kulturelle Veranstaltungen gefördert, die trotz der Beschränkungen und unter Einhaltung der Auflagen umgesetzt werde können. „Wir stellen uns vor, dass Kultureinrichtungen, Amateurvereine und Kinos dabei ganz eng mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten, und werden vor allem die Künstlerhonorare fördern“, heißt es im Plan des Ministeriums.

 

Stufenweise Öffnung ab dem 1. Juni

„Im Bereich der Theater, Bühnen, Soziokulturellen Zentren, Konzerthallen und anderen kulturellen Veranstaltungsorten planen wir in den kommenden Wochen ebenfalls eine stufenweise Öffnung“, erklärt das Ministerium im Masterplan. Dabei gelte es vor alle, die Bereiche vor, auf und hinter der Bühne im Blick zu haben. Kleine künstlerische Veranstaltungsformate mit weniger als 100 Beteiligten sollen ab dem 1. Juni 2020 wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können.

Von diesen Lockerungen können beispielsweise Kammermusik, kleine Pop- oder Jazzkonzerte, Liederabende, Lesungen, Solistenauftritte, Theater- und Tanzaufführungen in kleiner Besetzung profitieren. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden rechtzeitig in der Corona-Verordnung geschaffen.

 

Probenbetrieb möglich – unter Einhaltung von Regeln

Damit Vorstellungen in den Bereichen Theater, Tanz und Musik aber möglich sind, müssen die Kulturschaffenden proben können. „Ab sofort darf daher der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester sowie Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen werden“, heißt es im Plan des Ministeriums. Es gelten aber verschiedene Sicherheitsmaßnahmen:

  • Es muss ein Sicherheitskonzept für die Probenarbeit erarbeitet und umgesetzt werden.
  • Die zum Infektionsschutz und Arbeitsschutz gebotenen Standards sind einzuhalten. Die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen für den Proben- und Spielbetrieb der gesetzlichen Unfallversicherung (VBG) sind einzuhalten.
  • Für Personen der Risikogruppe ist die Teilnahme an Proben vor Ort freiwillig.
  • Es wird ein Verfahren mit regelmäßigen Corona-Tests bei professionellen Ensembles geprüft.

Einzelunterricht ist im Bereich der Amateurmusik analog zu den Regelungen möglich, die für öffentliche Musikschulen gelten. Proberegelungen für mehr als 5 Personen werden hier gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen in einem nächsten Schritt entwickelt, sobald die Corona-Verordnung dies zulässt.

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