Regeln während der Corona-Krise
Verschärfte Corona-Maßnahmen – das ist jetzt noch erlaubt & das nicht

Regeln während der Corona-Krise Verschärfte Corona-Maßnahmen – das ist jetzt noch erlaubt & das nicht

Quelle: Pixabay

Karlsruhe lässt Schulen schließen und Veranstaltungen absagen. Auch Bars, Kinos & Theater sind von den Corona-Maßnahmen betroffen. Doch nicht alles ist verboten! Was aktuell regulär geöffnet haben darf, hat meinKA in einem Überblick zusammengestellt.

Im Überblick – von dem Corona-Verbot betroffen

  • Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen Kinos
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen
  • Jugendhäuser
  • öffentliche Bibliotheken
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
  • alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels insbesondere Outlet-Center
  • öffentliche Spiel- und Bolzplätze
  • Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios
  • Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen.

 

Seit Samstag, den 21. März 2020, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen sind untersagt.

 

NICHT von dem Corona-Verbot betroffen

Laut dem Beschluss der Bundesregierung vom 16. März 2020 sollen ab sofort nur Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel geöffnet bleiben dürfen sowie Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel.

Wer frisch einkaufen möchte, kann das demnach auch weiterhin auf den Wochenmärkten der Fächerstadt, denn auch diese sind nicht von den Maßnahmen betroffen.

 

Im Überblick – regulär geöffnet haben

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Hofläden
  • Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel

Zudem ist es gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

 

Landesverordnung zu Corona im Wortlaut

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

 

Aufruf zum verantwortungsbewussten Handeln

Doch auch wenn nicht alles verboten ist, so sollte jeder Einzelne über sein Handeln selbst entschieden, ob er zuhause bleiben möchte oder nicht. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in einer Videoansprache, dass jeder einzelne mit seinem Verhalten dazu beitragen könne, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen. Zudem forderte die Kanzlerin, wegen der möglichen rasanten Ausbreitung des Coronavirus auf, wo immer möglich auf Sozialkontakte zu verzichten.

Grundsätzlich gilt, insbesondere in Anbetracht der aktuellen Situation, ein verantwortungsbewusstes Handeln und  grundlegende hygienische Verhaltensregeln zu beachten. Menschen die Corona-Symptome zeigen sowie den Verdacht oder die Bestätigung einer Corona-Infizierung haben, sollten bitte unbedingt den Rat seines Arztes befolgen!

 

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