News aus der Fächerstadt
Ab März: Verschärfung bei verbotswidrigem Parken in Karlsruhe

News aus der Fächerstadt Ab März: Verschärfung bei verbotswidrigem Parken in Karlsruhe

Quelle: Pixabay | Symbolbild

Karlsruhe hat die städtischen Abschlepp-Richtlinien überarbeitet und verschärft. Um Verkehrsteilnehmenden ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, gelten ab 1. März 2021 Änderungen. Darüber informiert die Stadt Karlsruhe nun in einer Mitteilung an die Presse.

Städtische Abschlepp-Richtlinien wurden überarbeitet

Um Verkehrsteilnehmenden ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, gelten ab 1. März  2021 Änderungen, teilt die Stadt Karlsruhe mit. Eine Verschärfung der bislang angewandten Abschlepp-Regelungen wird es demnach insbesondere beim verbotswidrigen Parken im eingeschränkten sowie absoluten Haltverbot, an E-Ladestationen und beim Parken auf Geh- und Radwegen geben.

Wann von einer Gefahrenlage ausgegangen wird und Falschparkern eine böse Überraschung drohen kann, ist anhand konkreter Beispiele auf der städtischen Homepage zu finden, informiert die Stadt weiter.

 

Ordnungs- und Bürgeramt setzt weiter auf Transparenz

Damit setzt das für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständige Ordnungs- und Bürgeramt weiterhin auf Transparenz. Seit vielen Jahren sind die Abschlepprichtlinien öffentlich und für jeden nachvollziehbar.

„Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten. Gleichzeitig wird durch die Richtlinien auch eine objektive Entscheidungshilfe für unsere Überwachungskräfte geboten“, erklärt der für diesen Aufgabenbereich zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.

 

Stadt: „Verkehrsverstöße sind keine Bagatelldelikte“

Die bisherigen Regeln entsprächen allerdings nicht mehr in allen Bereichen den Anforderungen, wie sie das aktuelle Verkehrsgeschehen stelle. „So hat auch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg nach Veröffentlichung der StVO-Novelle im Frühjahr 2020 in einem Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr klar Stellung bezogen, dass es sich bei Verkehrsverstößen keineswegs nur um Bagatelldelikte handelt“, so Käuflein weiter.

Ein Abschleppvorgang sei „immer dann rechtmäßig, wenn andere Verkehrsteilnehmende durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert oder gar gefährdet werden“, beschreibt der Bürgermeister die Rechtslage. Damit sei es „im Grunde ausreichend, dass das Verhalten des Falschparkers dazu geeignet ist, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu führen. Einer tatsächlichen Behinderung Anderer bedarf es gar nicht“.

 

Mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl entscheiden

Polizei- und Ordnungsbehörden sind daher aus Gründen der Prävention, wie auch der negativen Vorbildwirkung widerrechtlichen Parkens ausdrücklich aufgefordert, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen, so die Stadt weiter.

Dennoch behielten die Überwachungskräfte in Karlsruhe auch nach der Neuformulierung der Abschlepprichtlinien den Einzelfall im Blick, träfen die Entscheidungen mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl, erklärt die Stadt.

 

Weitere Nachrichten

Europabad in Karlsruhe für Wellness- und Saunabereich ausgezeichnet

Das Europabad Karlsruhe erhielt erneut die Wellness Stars 5-Sterne-Zertifizierung und das Qualitätssiegel SaunaPremium. Damit zähle das Europabad weiterhin zu einer der führenden Wellness- und Saunaanlage in der Region, teilen die Karlsruher Bäder mit.

Redaktionstipp

Veranstaltungen in Sicht: Drei Event-Tipps für das Wochenende in Karlsruhe

Kaum hat das neue Jahr begonnen, ist auch schon wieder Mitte des Monats! Das Wochenende vom 16. bis 18. Januar 2026, hat eine ausgewählte Vielfalt an Veranstaltungen zu bieten. Von Sport, über ausgelassene Stimmung bis Messe, hier finden alle etwas.

20.000 Euro zum Schutz der Eisbären: Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe erhält Spende

Die Artenschutzstiftung Zoo Karlsruhe erhält 20.000 Euro von der Volksbank pur. Das Geld geht komplett an die Organisation Polar Bears International, deren Kernziele die Erforschung sowie der Schutz der Eisbären sind, heißt es in einer Pressmeldung.

Eindämmung der Lichtverschmutzung in Karlsruhe: Informationen & Hinweise

Zu viel künstliches Licht ist schädlich für die Biodiversität. Denn künstliches Licht zieht nachtaktive Insekten an - auch weitere nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, Igel, Amphibien oder Eulen können massiv von zu starker Beleuchtung gestört werden.

Karlsruher Bürgerservice wird ausgebaut: Viele Anliegen per Videotelefonie erledigen

Im Rahmen einer viermonatigen Machbarkeitsstudie testete das Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramt Videotelefonie im Bereich des Bürgerbüros erfolgreich. Kundinnen und Kunden können nun zahlreiche Anliegen bequem unterwegs oder von zu Hause aus erledigen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.