News aus der Fächerstadt Ab März: Verschärfung bei verbotswidrigem Parken in Karlsruhe
Karlsruhe hat die städtischen Abschlepp-Richtlinien überarbeitet und verschärft. Um Verkehrsteilnehmenden ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, gelten ab 1. März 2021 Änderungen. Darüber informiert die Stadt Karlsruhe nun in einer Mitteilung an die Presse.
Städtische Abschlepp-Richtlinien wurden überarbeitet
Um Verkehrsteilnehmenden ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, gelten ab 1. März 2021 Änderungen, teilt die Stadt Karlsruhe mit. Eine Verschärfung der bislang angewandten Abschlepp-Regelungen wird es demnach insbesondere beim verbotswidrigen Parken im eingeschränkten sowie absoluten Haltverbot, an E-Ladestationen und beim Parken auf Geh- und Radwegen geben.
Wann von einer Gefahrenlage ausgegangen wird und Falschparkern eine böse Überraschung drohen kann, ist anhand konkreter Beispiele auf der städtischen Homepage zu finden, informiert die Stadt weiter.
Ordnungs- und Bürgeramt setzt weiter auf Transparenz
Damit setzt das für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständige Ordnungs- und Bürgeramt weiterhin auf Transparenz. Seit vielen Jahren sind die Abschlepprichtlinien öffentlich und für jeden nachvollziehbar.
„Wir wollen klar aufzeigen, wann Verkehrsteilnehmer mit welchen Folgen rechnen müssen, wenn sie sich nicht regelkonform verhalten. Gleichzeitig wird durch die Richtlinien auch eine objektive Entscheidungshilfe für unsere Überwachungskräfte geboten“, erklärt der für diesen Aufgabenbereich zuständige Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.
Stadt: „Verkehrsverstöße sind keine Bagatelldelikte“
Die bisherigen Regeln entsprächen allerdings nicht mehr in allen Bereichen den Anforderungen, wie sie das aktuelle Verkehrsgeschehen stelle. „So hat auch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg nach Veröffentlichung der StVO-Novelle im Frühjahr 2020 in einem Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr klar Stellung bezogen, dass es sich bei Verkehrsverstößen keineswegs nur um Bagatelldelikte handelt“, so Käuflein weiter.
Ein Abschleppvorgang sei „immer dann rechtmäßig, wenn andere Verkehrsteilnehmende durch falsch geparkte Fahrzeuge behindert oder gar gefährdet werden“, beschreibt der Bürgermeister die Rechtslage. Damit sei es „im Grunde ausreichend, dass das Verhalten des Falschparkers dazu geeignet ist, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu führen. Einer tatsächlichen Behinderung Anderer bedarf es gar nicht“.
Mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl entscheiden
Polizei- und Ordnungsbehörden sind daher aus Gründen der Prävention, wie auch der negativen Vorbildwirkung widerrechtlichen Parkens ausdrücklich aufgefordert, vom Instrument des Abschleppens in geeigneten Fällen Gebrauch zu machen, so die Stadt weiter.
Dennoch behielten die Überwachungskräfte in Karlsruhe auch nach der Neuformulierung der Abschlepprichtlinien den Einzelfall im Blick, träfen die Entscheidungen mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl, erklärt die Stadt.
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