Corona in Baden-Württemberg Abholung im Einzelhandel bleibt trotz Notbremse erlaubt
Auf die «Bundes-Notbremse» will Baden-Württemberg nicht warten und legt schonmal vor. Ab Montag gelten für Hotspots einheitlich schärfere Regeln. Nicht bei allem folgt der Südwesten aber den Plänen aus Berlin.
Baden-Württemberg zieht die Notbremse und verschärft schon am Montag die Corona-Maßnahmen in den Hotspots im Südwesten. Am Wochenende legte das Land die neue Corona-Verordnung vor, die der angekündigten, bisher aber noch ausstehenden «Bundes-Notbremse» vorgreift. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten damit unter anderem verschärfte Kontaktregeln in Kraft. Museen, Zoos und Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Bei den Regeln für den Einzelhandel weicht Baden-Württemberg vom Gesetzentwurf des Bundes ab: Abholangebote bleiben erlaubt.
Nach den jüngsten Zahlen des Landesgesundheitsamts in Stuttgart liegen nur noch sechs Stadt- und Landkreise im Südwesten unter der Inzidenz von 100. Darüber liegen 38 Kreise, davon 10 sogar über 200.
Ab einer Inzidenz von über 100 dürfen nur noch Ladengeschäfte der Grundversorgung öffnen – also etwa Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Bei der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kunde verschärft das Land die Auflagen: von 10 auf 20 Quadratmeter bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter und von 20 auf 40 Quadratmeter bei Ladenflächen über 800 Quadratmeter.
Auch im privaten Bereich gelten bei Aktivierung der Notbremse schärfere Regeln. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen – Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Hier hatte Baden-Württemberg, anders als von Bund und Ländern einst vereinbart, bisher auch in Regionen mit hohen Inzidenzen mehr erlaubt.
Zwischen 21.00 und 5.00 Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus «triftigen Gründen» verlassen, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Sport oder Spazieren gehen zählt nicht dazu. In zahlreichen Kreisen im Südwesten galten solche Regeln aber ohnehin schon.
Für Schulen und Kitas gilt: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 200, wird der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen besonders für Abschlussklassen und auch eine Notbetreuung sind möglich. Angesichts der Zahlen stellte sich schon vergangene Woche die Frage, ob sie am Montag überhaupt öffnen sollten. Stuttgart und Ulm haben angekündigt, die für diesen Montag geplante weitgehende Öffnung der Schulen und Kitas zu verschieben.
Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle uneinheitlich umsetzten und die Infektionslage zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, soll die «Notbremse» auf Bundesebene gesetzlich verankert werden. In Landkreisen mit mehr als 100 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern müssten Lockerungen dann verpflichtend zurückgenommen werden. Baden-Württemberg wollte nicht warten, bis der Entwurf im Bund beschlossen ist, und hat die Notbremse schon in die neue Corona-Verordnung eingearbeitet.
Sie tritt jeweils wieder außer Kraft, wenn die Schwelle von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
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