Corona in Baden-Württemberg
Änderungen der Corona-Verordnung & bis Ende September verlängert

Corona in Baden-Württemberg Änderungen der Corona-Verordnung & bis Ende September verlängert

Quelle: Jens Büttner

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert! Dabei wurde die Geltungsdauer der Verordnung verlängert sowie die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Auch erfolgen Korrekturen bestehender Regelungslücken.

Corona-Verordnung vom 1. Juli erstmals geändert

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung vom 1. Juli zum ersten Mal geändert. Nun wird unter anderem die Geltungsdauer der Verordnung verlängert – aber auch die Regelung zur Maskenpflicht an Schulen wird ergänzt. Außerdem erfolgen einzelne Korrekturen zur Klarstellung und Beseitigung bestehender Regelungslücken.

 

Corona-Verordnung bis 30. September 2020

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird nun bis zum 30. September 2020 verlängert. Damit erhalten Bürger und Unternehmen also rechtzeitig die benötigte Planungs- und Regelungssicherheit, da die meisten Regelungen der Corona-Verordnung zum 31. August 2020 – und damit während der Sommerferien – außer Kraft getreten wären.

 

Die wesentliche Änderungen im Überblick

Geltungsdauer:

  • Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird bis zum 30. September 2020 verlängert.

Mund-Nasen-Bedeckung:

  • Ab dem 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – hierzu zählen: Flure, Pausenhöfe, Treppenhäuser und Toiletten.
  • Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen oder Sportstätten und bei der Nahrungsaufnahme.
  • Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Datenverarbeitung:

  • Die Alternativmöglichkeit zur Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung wird gestrichen, da die Datenverarbeitung mittels E-Mail – insbesondere etwa die Kontaktaufnahme durch Gesundheitsbehörden – häufig nicht den Anforderungen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprechen.
  • Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung.
  • In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenverarbeitung erfolgen.

 

Hier geht’s zur aktuellen Corona-Verordnung!

Mehr zum Thema

Laut Studie: Viele Corona-Infizierte berichten von Langzeitfolgen

Starke Müdigkeit, rasche Erschöpfung oder Gedächtnisprobleme. Nur einige der Long-Covid-Symptome bei Betroffenen im Südwesten. Eine Studie zeigt Folgen der Virusinfektion nach zwei Jahren auf.

Streit mit Versicherung: Gericht stärkt Post-Covid-Erkrankte

Fast auf den Tag genau vor fünf Jahren brach Corona auch in Deutschland aus. Die Folgen werden nicht nur die Justiz lange beschäftigen. Die hat nun wieder ein wichtiges Urteil vorgelegt.

Abwassermonitoring in Karlsruhe zeigt aktuell Höchststand an Coronaviren

Seit Sommer 2020 wird durch das Technologiezentrum Wasser (TZW) in der Kläranlage Karlsruhe ein Monitoring auf SARS-CoV-2 durchgeführt – und noch nie waren so viele Viren nachweisbar wie aktuell, informiert die Stadt Karlsruhe in einer Pressemeldung.

Corona-Quarantäne: Land muss Verdienstausfall für Ungeimpfte zahlen

Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.