"örtlicher Brennpunkt der Stadt"
Alkoholverbot am Karlsruher Werderplatz: Verlängerung sinnvoll?

"örtlicher Brennpunkt der Stadt" Alkoholverbot am Karlsruher Werderplatz: Verlängerung sinnvoll?

Quelle: Stadt Karlsruhe

Muss das Alkoholverbot am Werderplatz überarbeitet werden? Die FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion fordert in ihrem Antrag, im Rahmen der Gemeinderatssitzung, am Dienstag, 30. Juni 2020, eine Verlängerung des Verbots – die Stadtverwaltung will das nun prüfen.

Werderplatz: Verlängerung des Alkoholverbots?

Von April bis Oktober 2019 durfte auf dem Karlsruher Werderplatz – außerhalb von Gaststätten – montags bis samstags zwischen 11:00 und 20:00 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. Denn der Werderplatz gilt als beliebter Treffpunkt um Alkohol zu trinken und gleichzeitig eben auch als „örtlicher Brennpunkt“ der Stadt. Das Alkoholverbot soll daher die Lebensqualität für Anwohner, Gewerbetreibende und Besucher verbessern.

Die Maßnahme ist außerdem Teil des Suchtkonzeptes der Fächerstadt, in dessen Rahmen bereits ein Alkoholkonsumraum sowie der landesweite erste Drogenkonsumraum eingerichtet wurde. In einem Antrag der FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion an die Stadtverwaltung, wird nun eine Verlängerung des befristeten Alkoholverbotes und der bisherigen Zeiten von 1.April bis 31. Oktober, sowie die Tageszeiten, an denen das Alkoholverbot aufgehoben ist, gefordert:

„Ein früherer Start des Verbotes, sowie ein späteres Ende wären zu begrüßen“ so die Fraktion, welche unter anderem „vermehrte Beschwerden von Anwohner, die die bisherigen Zeiten problematisch und als nicht ausreichend beschreiben“ als Begründung für ihren Antrag nennt.

 

Forderung: Plan zur Verlängerung erarbeiten

Die FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion fordert in ihrem Antrag an die Stadtverwaltung konkret die Erarbeitung eines Plans zur Verlängerung des Zeitraumes des Alkoholverbotes am Werderplatz – dieser solle dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

In der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu diesem Antrag, wird erklärt, dass die Verwaltung aktuell die vorliegenden Daten zum Werderplatz für den Zeitraum vom 1.November 2019 bis zum 31. März 2020 auswerte. Denn während dieser Zeit war der Alkoholkonsum auf dem Werderplatz erlaubt. Erst wenn das Ergebnis der
Auswertung vorliege, könne eine Entscheidung über eine Änderung der zeitlichen Befristung des Alkoholkonsumverbots getroffen werden, so die Stadtverwaltung.

 

Hintergrund: So kam es zum Alkoholverbot

Mit der einer im Dezember 2017 in Kraft getretenen Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) wurde die Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote geschaffen. Der § 10a PolG regelt dabei die rechtlichen Voraussetzungen für einen Erlass eines zeitlich und räumlich begrenzten Alkoholkonsumverbots.

Demnach muss es sich um einen „örtlichen Brennpunkt“ handeln, welcher durch „die Anzahl alkoholbedingter
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, der relativen Belastung im Vergleich zu anderen Plätzen und
der Anzahl regelmäßig anwesender Personen“ bestehe. Wie die Stadtverwaltung erklärt, erfüllte der Werderplatz, laut einer 2018 durchgeführten Überprüfung, diese Kriterien in den wärmeren Monaten, also im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober.

Auch die Uhrzeiten des Alkoholverbotes wurden nicht willkürlich festgelegt, sondern waren Bestandteil der Überprüfung und ergaben, dass von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr die meisten Alkohol konsumierenden Menschen sowie Störungen auf dem Werderplatz festgestellt wurden.

 

Stadtverwaltung prüft Zeiten des Alkoholverbotes

Laut der Überprüfung im Jahr 2018 wurden nach 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen – und auch während der kälteren Monate – keine großen Ansammlungen von Alkohol trinkenden Personen und damit verbundenen Störungen festgestellt, die ein Alkoholkonsumverbot rechtlich begründet hätten, so die Stadtverwaltung weiter.

Diese prüft nun, ob sich Situation auf dem Werderplatz im Vergleich zu der Bewertung aus dem Jahr 2018 so
verändert hat, dass eine zeitliche Ausweitung des Alkoholkonsumverbots rechtlich zulässig wäre. Sobald dieses Ergebnis vorliege, wolle die Verwaltung den Gemeinderat entsprechend darüber informieren.

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