Corona in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg: Ausgangsbeschränkung nun doch ab 22:00 Uhr

Corona in Baden-Württemberg Baden-Württemberg: Ausgangsbeschränkung nun doch ab 22:00 Uhr

Quelle: TMC-Fotografie.de | Tim Carmele

Bei der Ausgangssperre ist Winfried Kretschmann ein Hardliner. Der grüne Regierungschef hält sie für sehr effektiv und hätte sie gern schon ab 21.00 Uhr gehabt. Doch die Gerichte haben die strengen Ausgangsbeschränkungen schon einmal kassiert.

Baden-Württemberg will die Corona-Notbremse des Bundes komplett in Landesrecht umsetzen und auch die Ausgangsbeschränkungen erst um 22.00 Uhr beginnen lassen. «Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt», sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Koalitionsverhandlungen mit der CDU in Stuttgart. «Jetzt da immer rumzumachen, das hat keinen Sinn.» Zunächst hatte das Land erwogen, die Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weiter von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens gelten zu lassen.

Kretschmann appellierte an die Menschen in Baden-Württemberg sich an die Regeln zu halten, um die dritte Corona-Welle abflachen zu können. «Der Bundesgesetzgeber hat das jetzt so entschieden. Die deutsche Bevölkerung sehnt sich immer nach Einheitlichkeit, die hat sie jetzt», sagte der Grünen-Politiker. «Was immer man von dem Gesetz halten mag, man muss ihm gehorchen. Das ist in der Demokratie wichtig, das man den Gesetzen folgt.»

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr greifen. Erlaubt bleibt das Joggen und Spazieren bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Kretschmann hält die Ausgangsbeschränkungen eigentlich für zu lasch und hätte sie gern verschärft. Doch die Überprüfung habe ergeben, dass die Gefahr hoch sei, dass eine eigene Landesregelung von Gerichten kassiert würde, hieß es Regierungskreisen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweite Ausgangssperre schon im Februar gekippt.

Der Regierungschef kündigte aber an, in der Landesverordnung bei den Hochschulen nachsteuern zu wollen. Die Regelung in der Notbremse des Bundes sei so unklar, das müsse man im Land präzisieren. Der Bund wolle die Hochschulen mit den Schulen gleichsetzen. «Das ist einfach nicht umsetzbar.» Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in den Kreisen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, ist laut Notbremse Präsenzunterricht auch in Hochschulen verboten.

Zuvor hatten die Universitäten vor schweren Konsequenzen dieser Regelung für die Studierenden im Land gewarnt. «Das Notbremsengesetz bedeutet ein «Nichtsemester» für viele Studierende in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen sowie der Medizin, und wird zu verzögerten Studienabschlüssen führen», hatte Stephan Dabbert, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Südwest-Unis, erklärt. Nach Landesrecht gibt es an den Hochschulen bisher Ausnahmen in Einzelfällen, wenn Präsenz unbedingt nötig ist – zum Beispiel, wenn die Studierenden Kontakt mit Patienten haben oder spezielle Labor- oder Arbeitsräume brauchen.

 

Mehr zum Thema

Corona-Quarantäne: Land muss Verdienstausfall für Ungeimpfte zahlen

Das Land Baden-Württemberg muss zwei Ungeimpften den durch eine Corona-Quarantäne entstandenen Verdienstausfall bezahlen.

Corona-Zahlen in Karlsruhe steigen: Oberbürgermeister Mentrup mit Appell

Das Karlsruher Abwassermonitoring zeigt eine nach oben gehende Corona-Virenlast, weshalb steigende Infektionszahlen in den nächsten Wochen erwartet werden. Aus diesem Grund appelliert Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zur Vernunft und Vorsicht.

Nach Vorfall in Karlsruhe: Masken in Schulen untersagt - Ausnahme Gesundheitsschutz

Das Kultusministerium in Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass an öffentlichen Schulen zwar grundsätzlich untersagt ist, das Gesicht zu verhüllen - in Zeiten zahlreicher Atemwegserkrankungen und Covid-Infektionen der individuelle Gesundheitsschutz aber Vorrang hat.

Land gibt deutlich weniger im Kampf gegen Corona aus

Baden-Württemberg hat für die Überwindung der Coronakrise deutlich weniger ausgegeben als angenommen. Der Betrag werde wohl um die 10,3 Milliarden Euro liegen, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Donnerstag.

Projekt zu Long Covid bei Kindern und Jugendlichen an Universitätskinderkliniken

Im Oktober startet ein Modellprojekt der Universitätskinderkliniken in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm, das die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long Covid verbessern soll.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.