Corona in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg: Ausgangsbeschränkung weiterhin ab 21:00 Uhr

Corona in Baden-Württemberg Baden-Württemberg: Ausgangsbeschränkung weiterhin ab 21:00 Uhr

Quelle: TMC-Fotografie.de | Tim Carmele

Baden-Württemberg will die coronabedingten Ausgangsbeschränkungen voraussichtlich weiter um 21.00 Uhr beginnen lassen und nicht auf 22.00 Uhr ändern.

«Die Zeiten sind jetzt nicht danach, Vorhaben zu lockern», sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. «Die Situation ist prekär, auch auf den Intensivstationen.» Die Landesregierung hatte am Wochenende im Vorgriff auf die Bundes-Notbremse verfügt, dass die Menschen in Kreisen mit einer Inzidenz von über 100 von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens nicht das Haus verlassen dürfen.

Nun wollen die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung aber noch ändern und bei den Ausgangssperren aufweichen. Demnach soll es Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geben – eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.

Ziel der Gesetzesänderung ist es eigentlich, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen jeweils die gleichen Regeln gelten.

 

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