Corona in Baden-Württemberg
Corona-„Spaziergänge“: Kommunales Verbot bleibt in Kraft

Corona in Baden-Württemberg Corona-„Spaziergänge“: Kommunales Verbot bleibt in Kraft

Quelle: Uli Deck

Die Städte in Baden-Württemberg erlassen Verbote gegen nicht angemeldete Corona-«Spaziergänge». Denn oftmals sind die als sogenannte Spaziergänge deklarierten Treffen rechtlich als Versammlungen zu werten. Viele Fälle landen deswegen vor Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-«Spaziergänge» mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen am Montag den Eilantrag eines Mannes ab, der die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollte. Sie ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in dem Beschluss, der am Nachmittag veröffentlicht wurde. (Az. 1 BvR 208/22).

Wie etliche andere Kommunen auch hatte die Stadt Freiburg am 7. Januar vorbeugend eine Allgemeinverfügung erlassen, die zum Monatsende wieder außer Kraft treten sollte. Darin wurden «alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen» untersagt.

Zeitgleich teilte die Stadt Karlsruhe mit, dass sie ein seit Mitte Dezember geltendes Verbot von sogenannten Montagsspaziergängen im Stadtgebiet bis einschließlich 14. Februar 2022 verlängert. Laut der Allgemeinverfügung sind nicht angemeldete Kundgebungen oder Aufzüge, die als sogenannte Spaziergänge deklariert sind – rechtlich aber Versammlungen im Sinn des Versammlungsgesetzes sind – verboten.

Am Montag verlängerte auch die Landeshauptstadt Stuttgart das Verbot von allen nicht angemeldeten und als Spaziergänge deklarierten Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung. Das Verbot gilt laut einer Pressemitteilung innerhalb des Cityrings – also dem von den Bundesstraßen B 14, 27 und 27a sowie der Straße vor dem Hauptbahnhof umgrenzten Bereich. Es tritt am 28. Februar 2022 außer Kraft, sofern es nicht vorher aufgehoben wird.

Auch der Oberbürgermeister von Ostfildern hat wie viele andere Rathauschefs unangemeldete Demos von Kritikern der Corona-Politik verboten – doch seine auf Twitter verbreitete Ankündigung löste eine wütende Protestwelle in sozialen Medien aus. In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen «Schießbefehl» gegen die Demonstranten. OB Christof Bolay (SPD) und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. «Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen», hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.

Als Gegenpol zu den wöchentlichen Demonstrationen von Impfgegnern und Corona-Leugnern in Pforzheim hat am Montagabend eine Menschenkette aus rund 500 Teilnehmern ein Zeichnen für Zusammenhalt während der Corona-Pandemie in der Stadt gesetzt. Die Teilnehmerzahl nannte die Polizei. Zeitgleich kamen 5000 Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen unweit davon zusammen. Die angemeldete Versammlung verlief laut einem Polizeisprecher in großen Teilen in Form eines Aufzugs und friedlich.

 

Weitere Nachrichten

Laut Verband: Mehr Ausbildungsverträge im Handwerk abgeschlossen

Maurer, Bäcker, Fleischerin: Das Handwerk lockt wieder mehr Nachwuchs. Welche Ausbildungsplätze haben 2025 besonders stark zugelegt?

140.000 Fahrzeuge pro Tag: Engelbergtunnel Richtung Karlsruhe nun einspurig befahrbar

Für die staugeplagten Orte rund um den wochenlang gesperrten Engelbergtunnel gibt es eine erste Entlastung: Der Verkehr auf der A81 läuft vorerst wieder auf einer Spur.

Nach dem Unglück in der Schweiz: Wie sicher sind eigentlich Seilbahnen?

Einen Tag nach dem Seilbahn-Unglück in der Schweiz ist die genaue Ursache unbekannt. Klar ist aber: Die Vorschriften sind sehr streng und solche Unglücke kommen nur selten vor.

Regierungsbildung in BW: Sondierungsgespräche zwischen Grünen und CDU deuten sich an

Nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg ist nur eine Koalition zwischen Grünen und CDU realistisch. Bislang schweigen sich beide Parteien weiter aus. Nun scheint es Bewegung zu geben.

Bärlauch sammeln: Was erlaubt ist und wann Bußgelder drohen

Im Frühling lockt Bärlauch viele Sammler in die Natur. Wer aber zu gierig pflückt oder an den falschen Stellen zugreift, riskiert nicht nur Ärger mit der Natur, sondern auch ein saftiges Bußgeld.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.