Bürgerdienst vorerst im Notbetrieb
Coronavirus: Stadt Karlsruhe schließt Ämter und Dienststellen

Bürgerdienst vorerst im Notbetrieb Coronavirus: Stadt Karlsruhe schließt Ämter und Dienststellen

Quelle: meinKA

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus schließt die Stadtverwaltung Karlsruhe ab Dienstag, 17. März 2020, sämtliche Ämter und Dienststellen. Von nun an sollen diese Stellen zum Schutz von Beschäftigten und Kunden umgebaut werden.

Virus ist in der Bevölkerung angekommen

„Es ist ernst und es kommt auf jeden an“ – so hat der Karlsruher Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup eine Pressekonferenz am Dienstag, den 17. März 2020, eröffnet. Diese fand aufgrund der aktuellen Umstände extra im Innenhof des Rathauses am Marktplatz statt. Mittlerweile gibt es nachgewiesen Ansteckungen innerhalb des Stadt- und Landkreises. „Damit kommen wir in eine neue Phase, denn wir wissen nicht, wer infiziert ist und andere infizieren kann“, so Mentrup.

Aber: Bisher zeigen sich alle bisherigen Krankheitsverläufe im Raum Karlsruhe als medizinisch beherrschbar. Stand Dienstagnachmittag mussten von 80 bekannten Fällen drei Personen im Krankenhaus behandelt werden, die anderen befinden sich in häuslicher Quarantäne. Um sich auf steigende Fallzahlen vorzubereiten, ist das Städtische Klinikum Karlsruhe aber gerade dabei, eine zusätzliche Intensivstation ausschließlich für Coronafälle aufzubauen.

Viele Bürger in Karlsruhe fragen sich, ob auch eine komplette Ausgangssperre in Betracht gezogen wird. Dazu sagt Mentrup: „Eine Ausgangssperre will im Moment niemand. Ob sie vielleicht nicht doch erforderlich wird, das wird von den täglich steigenden Infektionszahlen abhängen und davon, ob die Menschen diese verschiedenen Vorsorgemaßnahmen ernst nehmen oder nicht. Einfach der dringende Appell, sich bitte so zu verhalten, als könne man nicht sicher sein, ob man selbst nicht derjenige ist, der den nächsten infiziert.“

Alle aktuellen Informationen zu den Entwicklungen gibt es im meinKA-Artikel.

 

Stadt Karlsruhe stellt auf Notbetrieb um

Ab Dienstag, 17. März 2020, wird der städtische Service zum Schutz der Angestellten und der Kunden stark eingeschränkt, Bürgerdienste und Ämter werden geschlossen. Da Institutionen im Landkreis bereits geschlossen wurden, würde es jetzt zu Menschenansammlungen in den Dienststellen der Stadt kommen. Daher ist vorerst „Shutdown“ angesagt. „Absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten sollen weiterhin erledigt oder zumindest geklärt werden können“, heißt es von Seiten der Stadt. Ab Montag, den 30. März, „plus minus zwei Wochen“ wird der Betrieb wieder aufgenommen.

Bis dahin hat die Verwaltung das Ziel, die Örtlichkeiten so umzubauen, dass Mindestabstände eingehalten werden können. Dies geschieht beispielsweise durch Plexiglasscheiben an den Service- und Beratungsplätzen. Manches lasse sich vielleicht auch per E-Mail mit den Mitarbeiter regeln. Ziel ist es, dass die Bürgerdienste bald wieder genutzt werden können. Solange bittet die Verwaltung darum, aktuell von nicht zwingend notwendigen Behördengängen abzusehen.

 

Verwirrung hinsichtlich der Verordnungen

Die Entwicklung der steigenden Fallzahlen habe auch dazu geführt, dass es andauernd neue Verordnungen gebe, die für manche schwer nachzuvollziehen seien, sagte Mentrup am Dienstag. Im Moment haben es die Bürger mit drei Verordnungen zu tun. Es gibt eine Verfügung des Landes vom 16. März. Darin ist festgehalten, dass zum Beispiel auch die Gastronomie eingeschränkt wird. Restaurants dürfen nur zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein und müssen bestimmte Abstände zwischen den Tischen (1,50 Meter) einhalten.

Diese Rechtsverordnung definiert auch nochmal die Schulschließungen und die Schließungen von Fitnessstudios und Institutionen wie Bibliotheken und Volkshochschulen. Die Verordnung ist auf den 15. Juni 2020 terminiert und geht damit über die Schulschließungen, die bis zum 19. April gelten, hinaus. Die Stadt hat darüber hinaus eine weitere Verordnung erlassen, die an zwei Stellen über die Landesverordnung hinausgeht. Im Freien sind demnach Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden nicht gestattet (in der Landesverordnung sind 100 Teilnehmer erlaubt). Außerdem ist die Prostitution insgesamt verboten und nicht nur die Prostitutionsstätten.

 

Einzelhandel schließt – mit Ausnahmen

Am Montagabend hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt, dass sich die Bundesregierung und auch die Länder auf eine neue Verschärfung der Verordnungen geeinigt haben – sogenannte „Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie„. Die Stadt Karlsruhe rechnt damit, dass dieser Verordnungskatalog am Mittwoch in einer Notverordnung des Landes publiziert wird und dann ab Donnerstag gilt. Diese Notverordnung wird viele andere Regelungen ablösen, weil sie über diese hinausgeht.

Dabei werden zum Beispiel Spielplätze sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausgeschlossen sind solche mit Lebensmitteln sowie Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkäufe, Bau- und Gartenbaumärkte, Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel.

OB Dr. Frank Mentrup appellierte an die Bürger, diese Inhalte ernstzunehmen und bereits ab Mittwoch umzusetzen.

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.