Feier zum Abschied vom Wildparkstadion
DFB-Urteil Pyroshow – Geldstrafe für KSC – Berufung eingelegt

Feier zum Abschied vom Wildparkstadion DFB-Urteil Pyroshow – Geldstrafe für KSC – Berufung eingelegt

Quelle: Thomas Riedel

Es war eine emotionale Show, welche nach dem Spiel gegen die Würzburger Kickers am Samstag, 03. November 2018, gefeiert wurde. Anlass war das letzte Spiel im Wildparkstadion vor dem großen Neubau. Der DFB hat nun geprüft, ob die Feier rechtens war.

DFB-Urteil – Abschied vom Wildpark hat Nachspiel

Jetzt steht es fest, das Abschiedsspiel des KSC vom altehrwürdigen Wildparkstadion hat ein Nachspiel. Das DFB-Sportgericht verurteilte den Fußball-Zweitligisten am Donnerstag zur Zahlung von 3.000 Euro. Demnach hätte die anschließende Veranstaltung, die abgegrenzt vom Fußballspiel stattfand, auch vom Deutschen Fußball-Bund abgesegnet werden müssen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Aber ist damit wirklich das letzte Wort gesprochen? Der Verein hat Berufung gegen das DFB-Urteil eingelegt. Der KSC hält das Urteil und die Begründung für „eine Kompetenzüberschreitung des DFB“, wie es von Klubseite heißt. 

 

„Das ist für uns nicht nachvollziehbar“

Diese Stellung untermauert auch KSC-Präsident Ingo Wellenreuther: „Das Gute ist, dass das Sportgericht anerkannt hat, dass es eine zweite, abgetrennte Veranstaltung war. Dennoch vertritt der DFB die Auffassung, dass diese zur Genehmigung hätte vorgelegt werden müssen. Das bedeutet aber auch, wenn der Hundezüchtervererein nach dem Spiel eine Veranstaltung hätte, dann will der DFB das auch genehmigen. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar.“

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, hingegen geht von einer anderen Ausgangslage aus. So sagt er in seiner Urteilsbegründung:  „Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde.“

 

Pyroshow – eine eigenständige Veranstaltung

Rückblick: Es war am 03. November 2018, der Karlsruher SC hatte sein Drittliga-Heimspiel gegen die Würzburger Kickers mit 2:1 gewonnen. Kurz nach Abpfiff der Partie erklärte Stadionsprecher Martin Wacker per Lautsprecherdurchsage die Veranstaltung für beendet. Diesen Hinweis wiederholte er in der Folge noch zwei weitere Mal.

Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass nun die offizielle Verabschiedung vom alten Wildparkstadion folge – durchgeführt vom Karlsruher Fan-Dachverband Supporters. Es folgte ein stimmungsvolles Fanfest mit vielen ehemaligen Wegbegleitern des KSC, die im Wildpark große Erfolge feierten – ob am Ball oder auf der Laufbahn, wie Leichtathlet Heinz Fütterer. Höhepunkt waren schließlich die 140 Seenotfackeln, die im Stadionrund gezündet wurden. Die Bilder vom rot erleuchteten Wildpark wurden nicht nur bei Fußballfans zum Hit und sorgten für ein Glanzlicht weit über die Region hinaus. Bis sich der DFB einschaltete und für das Nachspiel sorgte.

 

Fackelshow – DFB erkennt keine Trennung von Fußballspiel

Einen Tag nach dem stimmungsvollen Abschied rollten die Bagger im Stadion, der Umbau begann. Doch so ganz los ließ den KSC die Vergangenheit nicht. Immerhin kam Post vom DFB. Dieser ermittelte wegen dem unerlaubten Einsatz von Pyrotechnik. Hier scheiden sich die Geister nun in der Bewertung: Darf der DFB auch über Veranstaltungen urteilen, die nichts mit dem Fußballspiel zu tun haben? Der KSC betonte immer wieder, nicht Veranstalter der Abschiedszeremonie gewesen zu sein.

Der Fanverband (ein eingetragener Verein) konnte dagegen alle notwendigen Papiere und Genehmigungen vorlegen, ebenso eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Selbst ein Probelauf und die Bewertung eines Pyrotechnikers hat es demnach gegeben. Doch der DFB erkannte die Trennung der Veranstaltungen nicht als gegeben an und wollte ursprünglich sogar 49.000 Euro Strafe vom KSC. Später wurde ein Vergleich über 4.000 Euro geschlossen, den der Verein aber auch nicht zahlen wollte. So musste das Sportgericht am Donnerstag entscheiden.

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