Lockerungen wären ab Samstag aktiv
Fallende 7-Tage-Inzidenz: Öffnungen für die Stadt Karlsruhe in Sicht

Lockerungen wären ab Samstag aktiv Fallende 7-Tage-Inzidenz: Öffnungen für die Stadt Karlsruhe in Sicht

Quelle: Stadt Karlsruhe

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) für den Stadtkreis Karlsruhe ausgewiesene 7-Tage-Inzidenz liegt für Montag, 17. Mai, bei 79,2. Wird dieser Trend weitergehen, so sind für die Fächerstadt Lockerungen in Sicht. Alle Informationen gibt es hier im Überblick.

Lockerungen für die Stadt Karlsruhe in Sicht

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) für den Stadtkreis Karlsruhe ausgewiesene 7-Tage-Inzidenz liegt für Montag, 17. Mai, bei 79,2. Nach den Regelungen der noch aktuell geltenden „Bundesnotbremse“ treten die strengen bundesrechtlichen Regelungen außer Kraft, wenn die vom RKI veröffentlichte Inzidenzzahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen 100 unterschreitet.

Bereits für den vergangenen Samstag hatte das RKI eine Inzidenz von 86,8 gemeldet. Nicht berücksichtigt wird allerdings die Inzidenz von Sonntag, 16. Mai, da der Wegfall der „Bundesnotbremse“ an Werktage unter einer Inzidenz von 100 geknüpft ist, informiert die Stadt Karlsruhe.

 

Am Donnerstag soll wohl entschieden werden

Dies bedeutet, dass bei weiterhin positivem Trend der am kommenden Donnerstag (20. Mai) veröffentlichte Wert der fünfte Werktagswert in Folge sein kann, der unter 100 liegt. Nach § 28 b IfSG treten die Regelungen der Bundesnotbremse dann wiederum am übernächsten darauffolgenden Tag außer Kraft, also mit Beginn und Wirkung für Samstag, 22. Mai.

Das heißt – die anhaltenden Inzidenzen unter 100 in den kommenden Tagen vorausgesetzt -, am Samstag kann in einer ersten Stufe geöffnet werden, wie es in der nun erneuerten Corona-Verordnung des Landes festgelegt ist, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

Der Wegfall der Bundesnotbremse im Stadtkreis Karlsruhe ist von keinem weiteren Rechtsakt abhängig, wenn sich die Inzidenzen wie vorausgehend beschrieben entwickeln. Das zuständige Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt – wird jedoch öffentlich publizieren, an welchem Tag die Bundesnotbremse außer Kraft tritt. Verläuft die Entwicklung wie vorausgehend skizziert und erhofft, wird das Gesundheitsamt im Laufe des kommenden Donnerstags diese Veröffentlichung vornehmen können.

 

Das  wird im ersten Öffnungsschritt möglich sein

Im ersten Öffnungsschritt dürfen dann etwa wieder folgende Aktivitäten und Veranstaltungen stattfinden:

  • Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden.
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Zuschauern gestattet.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, Archive sowie Bibliotheken und Büchereien dürfen öffnen.
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet.
  • Botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen.
  • Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Die Gastronomie darf zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung.
  • Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kundin oder einen Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
  • Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang dürfen öffnen.

 

Die vollständige, sich aus der geltenden Corona-Verordnung des Landes ergebende Öffnungssystematik ist unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ sowie in der im Corona-Portal hinterlegten Übersicht des Landes nachzulesen.

Ein zweiter Öffnungsschritt kann folgen, wenn die Inzidenzen weitere 14 Tage lang stabil unter 100 bleiben.

 

Weitere Nachrichten

Europabad in Karlsruhe knackt die 8-Millionen-Besuchermarke

Ein besonderer Meilenstein für das Europabad: Am Montag, 15. Juni 2026, durfte gefeiert werden, denn seit der Eröffnung im Jahr 2008 hat das Freizeit- und Erlebnisbad seinen 8-millionsten Besucher empfangen, das geht aus einer Pressemeldung hervor.

Benefizkonzert & Lebenslauf: Bei diesen zwei Events könnt ihr Gutes tun!

Am Donnerstag, 18. Juni 2026, spielt das Jugendorchester Stadt Karlsruhe e.V. ein Benefizkonzert. Am Samstag, 20. Juni 2026, wird es dann sportlich beim 21. Weingartner Lebenslauf. Erfahrt mehr über die beiden Veranstaltungen im meinKA-Überblick.

Blutspenden in Karlsruhe: Hier könnt ihr spenden und Leben retten

Blutspenden rettet Leben: In Karlsruhe gibt es im Städtischen Klinikum eine Blutspendezentrale, außerdem veranstaltet das Deutsche Rote Kreuz regelmäßig Aktionen. Alljährlich am 14. Juni wird der Weltblutspendetag gefeiert. Mehr gibt es hier im Überblick.

Stadtwerke gefordert: Karlsruher Wasserbedarf steigt in WM-Halbzeit massiv

Während der Fußball-WM sind die Stadtwerke Karlsruhe besonders gefordert, um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen: In der Halbzeit von wichtigen Fußballspielen steigt der Wasserbedarf in Karlsruhe massiv an, das teilen die Stadtwerke mit.

Kliniken in Not: Stadt Karlsruhe und Krankenhäuser warnen vor Folgen von neuem Gesetz

Wie ein Großteil der Krankenhäuser in Deutschland stehen auch die Kliniken in Karlsruhe vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die geplanten Gesetzesänderungen des Bundes zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenkassen verschärfen die Situation.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.