Corona in Baden-Württemberg Gefahr von Mutanten: Baden-Württemberg verschärft Quarantäneregeln
Weil sich ansteckendere Mutationen des Coronavirus schnell ausbreiten, verschärft das Land die Quarantäneregeln.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen künftig 14 statt wie bislang zehn Tage in Isolation, wie das Staatsministerium am Donnerstag mitteilte. Das gelte ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person sowie von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusmutation. Schüler und Schülerinnen können sich erst ab dem fünften Tag freitesten lassen – sobald feststeht, dass sich die positiv getestete Person nicht mit einer neuartigen Virusvariante angesteckt hat.
Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden verschärft: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit – aufgrund der Virusmutanten wird diese Befreiung auf drei Monate reduziert.