Corona in Baden-Württemberg
Gemeinden: Impfpflicht für Berufe und „hartes 2G-Regime“

Corona in Baden-Württemberg Gemeinden: Impfpflicht für Berufe und „hartes 2G-Regime“

Quelle: Robert Michael

Angesichts der rasch steigenden Corona-Infektionszahlen und der angespannten Lage in den Intensivstationen fordern die baden-württembergischen Gemeinden strenge Einschränkungen für Ungeimpfte und eine Impfpflicht für bestimmte Berufe.

Der sogenannte 2G-Status – also der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – müsse Voraussetzung sein, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können, sagte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger am Mittwoch in Stuttgart. «Wir brauchen ein hartes 2G-Regime.» Um weitere Eingriffe in die Grundrechte zu vermeiden, müssten diejenigen, die sich nicht selbst durch eine Impfung schützen wollten, eingeschränkte Freiheiten akzeptieren.

Jäger sprach sich zudem dafür aus, dass Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen und Berufsgruppen zur Impfung verpflichtet werden. Die Quote geimpfter Menschen müsse beispielsweise im Gesundheitswesen, im Pflegebereich und im öffentlichen Dienst erhöht werden.

Zudem müssten Arbeitgeber aus Sicht des Gemeindetages vom Bund die rechtlichen Instrumente erhalten, um den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen zu dürfen. «Es passt nicht zusammen, dass etwa bei einem Restaurantbesuch der 2G-Nachweis vorgezeigt werden muss und der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten nicht abfragen darf», sagte Jäger. Hier müsse der Gesundheits- und Arbeitsschutz vor dem Datenschutz stehen.

Mit dem Ausrufen der sogenannten Alarmstufe würden Einschränkungen für Ungeimpfte zumindest in Baden-Württemberg automatisch greifen. In der Regierung rechnet man in wenigen Tagen mit dem Erreichen der Eskalationsstufe.

Dann sieht die Corona-Verordnung landesweit die 2G-Regel vor – etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Viele ungeimpfte Menschen hätten dann in vielen Bereichen keine Möglichkeit mehr, am öffentlichen Leben teilzunehmen.

 

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