News aus Baden-Württemberg
Gender-Gegner schließen Unterschriftensammlung ab

News aus Baden-Württemberg Gender-Gegner schließen Unterschriftensammlung ab

Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
dpa

Eine Initiative gegen eine Gender-Pflicht an Schulen und Behörden hat ihre Unterschriftensammlung für die Zulassung eines Volksbegehrens für abgeschlossen erklärt.

Man habe 14.550 Formblätter eingereicht, teilte der Heidelberger Initiator Klaus Hekking am Donnerstag mit. Die Zahl der Beteiligten liege damit bei weit über 10.000, so dass davon auszugehen sei, dass das Quorum für den Zulassungsantrag erreicht werde. Die Beteiligten kämen aus 938 von 1101 Gemeinden. Man habe nun die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Unterschriften durch die Gemeinden eingeleitet. Danach könne der Zulassungsantrag beim Innenministerium gestellt werden.

In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollen. Zudem dürften Prüfungsleistungen etwa an Universitäten und Schulen nicht deshalb schlechter bewertet oder beurteilt werden, weil nicht gegendert wurde.

«Die Aktualität unseres Gesetzentwurfes besteht unverändert, nachdem es weiterhin Bestrebungen in Verwaltungen des Landes und der Kommunen, sowie in Hochschulen und Schulen gibt, das Gendern durch die Hintertür einzuführen», teilte Hekking mit. «So werden neuerdings die Zeugnisse in Stuttgarter Schulen gegendert und in den Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen des Landes gibt es Vorgaben und Empfehlungen zur Verwendung der Gendersprache abweichend von den Regeln des Rechtschreibrates.»

Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung initiieren. Sie können damit eigene Gesetzesentwürfe in das Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Für die Zulassung eines Volksbegehrens werden zunächst 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern benötigt. Der Antrag wird vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten gesammelt werden – das sind etwa 780.000 Männer und Frauen.

Ist das geschafft, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung. Entscheidend ist, wofür sich die Mehrheit in der Volksabstimmung ausspricht. Gültig ist sie nur dann, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum).

 

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