News aus Baden-Württemberg
Gerichtsurteil: Krebs auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit

News aus Baden-Württemberg Gerichtsurteil: Krebs auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit

Quelle: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
dpa

Krebs kann trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden.

Das sei dann der Fall, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Erkrankung verursacht habe, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).

Ein 1956 geborener Kläger war langjähriger Raucher, bevor er im Jahr 2000 abstinent wurde. Von 1998 bis 2013 war er dem Gericht zufolge als Schweißer beschäftigt. Er schweißte unter anderem Fettbackgeräte. Zur Rissprüfung von Schweißnähten verwendete der Kläger demnach farbstoffhaltige Sprays mit dem krebserregenden o-Toluidin, einer chemischen Substanz aus der Stoffklasse der aromatischen Amine. 2014 wurde bei ihm Harnblasenkrebs diagnostiziert.

Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Feststellung einer Berufskrankheit ab. Der langjährige Nikotinkonsum des Klägers habe zu einer Verdoppelung des Erkrankungsrisikos geführt, argumentierte sie. Dagegen hatte der Mann zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Reutlingen geklagt. In zweiter Instanz wies das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit ab.

Die Einwirkungsdosis an o-Toluidin erreiche nicht annähernd Werte in Höhe der Technischen Richtkonzentration (TRK-Wert). Sie gibt die Konzentration eines schädlichen Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hob diese Entscheidung nun auf. Die Kasseler Richter argumentierten, die Berufskrankheit Nummer 1301 (Schleimhautveränderungen, Krebs und andere Neubildungen der ableitenden Harnwege) setze keine Mindesteinwirkungsdosis aromatischer Amine voraus.

Konkrete außerberufliche Ursachen der Erkrankung seien ausgeschlossen. Insbesondere sei mit seiner Aufgabe des Rauchens im Jahr 2000 der Zigarettenkonsum nicht mehr hinreichend wahrscheinlich eine Ursache der Krebserkrankung des Klägers.

 

Weitere Nachrichten

Todesfälle im Maßregelvollzug und in Psychiatrien: Untersuchungsausschuss gefordert

Die SPD wirft Sozialminister Manne Lucha nach mehreren Todesfällen im Maßregelvollzug und in Psychiatrien mangelnde Zusammenarbeit vor - und will einen Untersuchungsausschuss einrichten.

Landgericht Karlsruhe lässt Verkauf des Buchs von AfD-Politiker Krah stoppen

Weil auf dem Cover ein Foto des Klosters Maulbronn zu sehen ist, hat das Land Baden-Württemberg den Verkauf eines Buchs des AfD-Politikers Maximilian Krah von einem Gericht stoppen lassen.

Winzer und Obstbauern befürchten Ernteausfälle nach Frost

Minusgrade haben in den vergangenen Nächten in den Weinbergen und Obstplantagen in Land für Schäden gesorgt. Insbesondere Weinreben sind betroffen - aber auch zwei Obstsorten.

Mehr als 1.100 Aussteller präsentieren sich auf dem Maimarkt

Sie ist nach Angaben der Veranstalter die größte Regionalmesse Deutschlands: Auf dem Maimarkt in Mannheim gibt es Handwerk, Tiere und einen Mitwirk-o-maten für die Suche nach dem passenden Ehrenamt.

Ab dem Wochenende strahlt die Sonne wieder

In Baden-Württemberg lässt sich die Sonne wieder sehen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Stuttgart rechnet im Ländle in den kommenden Tagen mit höheren Temperaturen und wenig Regen.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.