Ausbildung in der Corona-Zeit
IHK mit #AzubiSharing – „Win-win-Situation für alle“

Ausbildung in der Corona-Zeit IHK mit #AzubiSharing – „Win-win-Situation für alle“

Quelle: Eric Reiff

Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise unterstützen und Ausbildungen fortsetzen – das ist das Ziel des neuen Projekts #AzubiSharing der Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe. Allen Seiten bietet die IHK mit ihrem Projekt Unterstützung an.

#AzubiSharing –  in der Corona-Krise unterstützen

Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe möchte mit ihrem neuen Projekt #AzubiSharing Ausbildungsbetriebe in der Corona-Krise unterstützen und Ausbildungen fortsetzen. Die Idee: Ausbildungsbetriebe, die ihre Auszubildenden derzeit auf Grund fehlender Arbeit oder vorübergehender Betriebsschließung nicht mehr praxisgerecht ausbilden können, geben ihre Auszubildenden für einen festgelegten Zeitraum an einen anderen Betrieb ab. „Schließlich gibt es derzeit auch Unternehmen, die gerne zusätzliche Auszubildende einsetzen würden, wie beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel oder Apotheken“, so die IHK in einer Pressemitteilung.

 

Eine Win-win-Situation“ für alle Seiten

Viele Ausbildungsinhalte können auch in anderen Berufen und in Betrieben anderer Branchen vermittelt werden. Ein Beispiel: „Ein Kaufmann im Einzelhandel, der bisher in einem weitgehend analogen Handel ausgebildet wird, und jetzt an einen Einzelhändler mit E-Commerce-Erfahrung „verliehen“ wird, kann wertvolle Erfahrungen sammeln, die er später in seinen Betrieb mitbringt und dort einsetzen kann“, so Peter Minrath, IHK-Bildungsberater und Referent für Fachkräftesicherung.

So können Ausbildungsverhältnisse fortgesetzt werden, da die Betriebe durch die (teilweise) Erstattung der Ausbildungsvergütung finanziell entlastet werden. Außerdem erweitern die Auszubildenden ihre fachlichen sowie sozialen Kompetenzen und sammeln zusätzliche Erfahrungen in den Partnerbetrieben, die sie dann wiederum später im Ausbildungsbetrieb einbringen können. „Betrieben, die gerne vorübergehend zusätzliche Auszubildende einsetzen würden, ist somit ebenfalls geholfen. Also eine „Win-win-Situation“ für alle“, sagt IHK-Bildungsberater Christian Treiber.

 

 Zustimmung der Azubis ist Voraussetzung

Die Teilnahme am Projekt #AzubiSharing setzt natürlich die Zustimmung der Auszubildenden voraus. Außerdem muss ein Kooperationsvertrag zwischen den Betrieben geschlossen, bei der IHK eingereicht und vorab genehmigt werden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt weiterhin beim ursprünglichen Ausbildungsbetrieb. Der Auszubildende kehrt nach seiner „vorübergehenden Ausleihe“ in seinen eigenen Ausbildungsbetrieb zurück. Der aufnehmende Betrieb (Kooperationsbetrieb) muss kein Ausbildungsbetrieb sein, erklärt die IHK.

Außerdem unterstützt die IHK Karlsruhe auch bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern, bei der Vertragsgestaltung zwischen den Kooperationspartnern sowie bei der Klärung von Fragen während des Ausbildungsverlaufes. Wer am Projekt #AzubiSharing teilnehmen möchte, kann sich über www.karlsruhe.ihk.de/azubisharing weitere Informationen einholen oder direkt online registrieren.

 

Hintergrund des Projekts #AzubiSharing

Hintergrund des Projekts #AzubiSharing ist der Anstieg der Kurzarbeit infolge der Corona-Pandemie und die Tatsache, dass für Auszubildende in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden kann, beziehungsweise mindestens sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterbezahlt werden muss, so die IHK in ihrer Meldung.

Eine Lösung kann sein, Teile der Ausbildung auszugliedern und während der Dauer der Kurzarbeit oder der Betriebsschließung in einem anderen Betrieb durchführen zu lassen (Verbundausbildung). Ziel ist die Fortführung der Ausbildungsverhältnisse. Rechtsgrundlage für das Projekt #AzubiSharing ist § 10 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz.

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.