Corona in der Fächerstadt
Inzidenzwert unter 50: Weitere Lockerungen im Stadt- & Landkreis Karlsruhe

Corona in der Fächerstadt Inzidenzwert unter 50: Weitere Lockerungen im Stadt- & Landkreis Karlsruhe

Quelle: Thomas Riedel

Am Sonntag, 30. Mai 2021, hat die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 sowohl im Stadtkreis wie auch im Landkreis Karlsruhe am fünften Tag in Folge unterschritten. Damit gelten ab Montag, 31. Mai 2021, 00:00 Uhr, wieder weitere Lockerungen.

Karlsruhe: Sieben-Tage-Inzidenz unter Schwellenwert von 50

Am Sonntag, 30. Mai 2021, hat die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 sowohl im Stadtkreis wie auch im Landkreis Karlsruhe am fünften Tag in Folge unterschritten, dies wurde vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und wie erforderlich zusätzlich durch das Gesundheitsamt am Sonntag öffentlich bekannt gemacht.

Damit gelten ab Montag, 31. Mai 2021, 00:00 Uhr, weitere Lockerungen.

 

Treffen von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten

Möglich werden ab dann Treffen von maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, wobei Vorgaben zu beachten sind wie beispielsweise Begrenzungen der Kundenzahl abhängig von der Ladenfläche. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.

 

Einzelhandel: Die Testpflicht für Kunden entfällt ab Montag

Die Testpflicht für Kunden entfällt. Diese Aussetzung der Testpflicht gilt aber lediglich für den Einzelhandel. Auflagen der Öffnungsschritte, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht in anderen Bereichen bestehen weiter.

Das gilt auch für den Besuch beispielsweise von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen. In allen Fällen gelten aber die allgemeinen Corona-Vorsorgeregeln (Abstand halten, Hygieneregeln, Maske tragen).

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz steigen und an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 50 wieder überschreiten sollte, würden diese Lockerungen wieder hinfällig.

 

Öffnungsstufen 2 oder 3 gelten weiterhin noch nicht

Nach wie vor gelten im Stadt- und Landkreis zusätzlich zu den dargestellten Lockerungen im Zusammenhang mit dem fünfmaligen Unterschreiten der 50er-Schwelle die Regelungen der Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes weiter, nachdem seit Samstag (22. Mai) die „Bundesnotbremse“ außer Kraft ist.

Die Öffnungsstufen 2 oder 3 nach der Coronaverordnung des Landes gelten aber weiterhin noch nicht! Ob diese Öffnungsschritte möglich werden, hängt von der weiteren Entwicklung des Inzidenzwertes ab.

 

Weitere Informationen zur Corona-Lage im Stadt- & Landkreis

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Was gilt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.

Informationen zum Schul- und Kitabetrieb, für den die Lockerungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe bei einer Inzidenz unter 50 ab dem 1. Juni 2021, 00:00 Uhr gelten, können der FAQ-Seite des Kultusministeriums unter https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona entnommen werden.

 

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