Corona in Baden-Württemberg
Kretschmann: „Flächenbrand mit Gartenschlauch bekämpfen“

Corona in Baden-Württemberg Kretschmann: „Flächenbrand mit Gartenschlauch bekämpfen“

Quelle: Marijan Murat

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat seine Kritik an der Bundesregierung wegen des Abbaus der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal verschärft.

«Das Virus breitet sich aus wie ein Flächenbrand. Aber statt mit schwerem Gerät und Löschflugzeugen sollen wir das Feuer jetzt mit Wassereimern und Gartenschläuchen bekämpfen», hieß es in einer Erklärung, die Kretschmann am Freitag im Bundesrat zu Protokoll geben ließ. Der Grüne verwies darauf, dass in Deutschland noch immer drei Millionen Menschen über 60 Jahren ohne Impfschutz seien. Er verstehe nicht, warum die Ampel-Regierung in dieser Situation ein Gesetz vorlegt, «das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht».

Kretschmann griff in seiner Erklärung vor allem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an. «Es ist schon abenteuerlich, wenn der Bundesgesundheitsminister zuerst ein Gesetz auf den Weg bringt, das keine ausreichenden Schutzmaßnahmen vorsieht, dann aber die Länder aufruft, die Übergangsregel zu nutzen.» Lauterbach halte offensichtlich sein eigenes Gesetz für unzureichend. «Warum schafft der Bund keine klare Rechtsgrundlage für Maßnahmen, die das federführende Ressort offensichtlich für notwendig hält?», fragte Kretschmann.

Der Regierungschef erneuerte seine Kritik, dass der Bund das Gesetz quasi ohne Einbindung der Länder erarbeitet habe – «obwohl uns eine intensive Einbindung zugesichert wurde». Kretschmann sieht darin ein Muster. «Der Bund sagt an, und die Länder müssen dafür geradestehen.» In den vergangenen Jahren seien es meist Fragen der Finanzierung gewesen. «Hier und heute geht es um ein Gut, das mit Geld nicht aufzuwiegen ist, weil es unersetzlich ist. Es geht um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.»

Die Gesetzespläne des Bundes sehen ab dem 20. März – also diesem Sonntag – lediglich noch eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Baden-Württemberg will wie einige andere Länder aber noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis zum 2. April aufrechterhalten. Kretschmann sagte: «Doch danach ist Schluss. Mehr als diese Übergangsregelung, die auch nur ein Notnagel ist, gibt das neue Bundesgesetz nicht her.»

 

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