Corona in Baden-Württemberg
Land verlängert Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige

Corona in Baden-Württemberg Land verlängert Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige

Quelle: Daniel Karmann

In Baden-Württemberg können ungeimpfte Schülerinnen und Schüler auch im Februar noch mit einem aktuellen Corona-Test in Cafés, Restaurants und ins Kino.

Die bis Ende Januar geltenden Ausnahmeregeln für 12- bis 17-Jährige sollen zunächst um einen Monat verlängert werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag in Stuttgart aus der Grünen-Fraktion und dem Gesundheitsministerium.

Das heißt, der Schülerausweis als Testnachweis gilt auch für Freizeit-, Sport- und Bildungsangebote. Zwar gibt es für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen seit Sommer eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission, aber die grün-schwarze Koalition will Eltern und Jugendlichen noch mehr Zeit lassen.

Für Kinder unter 12 Jahren gelten sowieso Ausnahmen, weil es für sie noch keine allgemeine Impfempfehlung gibt.

 

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