Corona in Baden-Württemberg
Maske schützt: Gericht lehnt Eilantrag dagegen ab

Corona in Baden-Württemberg Maske schützt: Gericht lehnt Eilantrag dagegen ab

Quelle: Patrick Pleul

Maske und Test für Schülerinnen und Schüler sind zumutbar. Beides sichert den Präsenzunterricht. Der ist richtig und wichtig, betont der Verwaltungsgerichtshof.

Masken und Tests in Schulen müssen weiterhin sein: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis als unbegründet abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sind die Regelungen zur Masken- und Testpflicht auch im neuen Schuljahr voraussichtlich rechtmäßig. Der Beschuss (AZ:1 S 2944/21 – 22. September 2021) sei unanfechtbar. Schon im vergangenen Schuljahr hatte der VGH über zwei Dutzend Anträge gegen die Maskenpflicht abschlägig beschieden.

Die Maskenpflicht diene dem legitimen Zweck, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie einer potenziell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen. Darüber hinaus solle damit trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens Präsenzunterricht ermöglicht werden. Der sei vor dem Hintergrund der sozialen Teilhabe und der Bildungsgerechtigkeit nicht zu beanstanden.

Aus Sicht des Gerichts sind Einschränkungen durch Maske und Tests für die Schülerin zumutbar. Gerade in Schulen habe es vor den Sommerferien zahlreiche Ausbrüche gegeben. Nun sei aus den Erfahrungen des letzten Herbstes zu erwarten, dass aufgrund eingetragener Infektionen aus dem Ausland die Zahl der Infizierten auch im Schulbereich steige. Dies gelte umso mehr, als die Grundinzidenz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höher sei. Das Gericht verwies zudem auf zahlreiche Erleichterungen bei der Maskenpflicht im Schulalltag; so seien immer wieder Masken-Pausen möglich.

Regelmäßige Tests könnten dazu führen, dass Infektionen nicht in die Schule kommen oder oder schnell erkannt werden. Infizierte könnten so rasch isoliert und Infektionsketten unterbrochen werden.

 

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