Corona in Baden-Württemberg
Maskenpflicht wird für geimpfte Gäste aufgehoben

Corona in Baden-Württemberg Maskenpflicht wird für geimpfte Gäste aufgehoben

Quelle: Frank Rumpenhorst

Ab Donnerstag können Gastwirte und Veranstalter entscheiden, ob ihre Gäste den coronabedingten Mund-Nasen-Schutz tragen müssen – dank der 2G-Option.

Vom kommenden Donnerstag an können geimpfte und genesene Beschäftigte und Gäste zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen auf den Maskenschutz verzichten, wenn dort die sogenannte 2G-Option gilt. Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, teilte das Sozialministerium am Sonntag mit. Zuvor hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» über die Änderung berichtet und den Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, zitiert. Demnach wird die nächste Verordnung zunächst bis zum 24. November fortgeschrieben. Danach soll es eine Landeslösung geben, wenn der Bundestag keine einheitliche Regelung beschließt.

Lahl und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatten sich bereits Mitte Oktober auf die neue Anpassung der Verordnung geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt noch eine Maskenpflicht vor.

Der jüngsten Entscheidung des Sozialministeriums war eine Auseinandersetzung zwischen Brink und Lahl vorausgegangen. Er halte es für nicht nachvollziehbar, wenn geimpfte Kellner nach der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen müssten, geimpfte Gäste hingegen nicht, hatte Lahl gesagt. Brink sei dagegen gewesen, dass diejenigen, die geimpft sind, keine Maske tragen müssten, weil man dadurch die Maskenträger als nicht Geimpften kenntlich mache.

Brink hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte sei keineswegs an einem «Veto» des Datenschutzes gescheitert. «Selbstverständlich gibt der Datenschutz als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedem Bürger das Recht, seinen Impfstatus mit anderen zu teilen, auch mit dem Arbeitgeber», machte Brink deutlich. Es dürfe aber kein unzulässiger Druck auf diese Entscheidung ausgeübt werden. «Deswegen darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nach Gesundheitsdaten seiner Beschäftigten fragen.»

 

Weitere Nachrichten

01. Mai: Regeln für den Feiertag - was ist erlaubt und was verboten?

Feiern, Sport, Gartenarbeit: Am 1. Mai in BW ist Rücksicht Pflicht. Wer zu laut wird, riskiert Ärger – und das nicht nur mit den Nachbarn. Wo die Grenzen verlaufen, zeigt unser Überblick.

Aprilende bringt Sonne - so wird das Wetter am 01. Mai

Sonniges Wetter und steigende Temperaturen locken zur Wochenmitte nach draußen. Doch es ist auch Vorsicht angesagt: Die Waldbrandgefahr steigt. Das dürfte vor allem am 1. Mai ein Thema werden.

EnBW warnt "zum Schutz von Leben" vor Betreten von leerem Stausee in Forbach

Der leere Stausee an der Schwarzenbach-Talsperre zieht die Menschen an - am Sonntag mussten zwei Verletzte gerettet werden. Welche Sicherheitsmaßnahmen laut dem zuständigen Energieversorger bestehen.

Wolfswelpen im Sommer? Sechster Wolf in Baden-Württemberg sesshaft

Ein weiterer Wolf ist im Südwesten sesshaft - damit streifen fünf Rüden und eine Wölfin durch die Wälder. Auf ein Rudel wird weiter gewartet.

"Eine Gnade": Ministerpräsident Kretschmann verabschiedet sich nach 15 Jahren

Manche Jugendliche können sich an gar keinen anderen Ministerpräsidenten erinnern - nun hat Winfried Kretschmann nach 15 Jahren im Amt seinen Abschied genommen. Was sagen die Weggefährten dazu?




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 













Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.