Corona in Baden-Württemberg
Ministerpräsidenten für kostenpflichtige Corona-Tests

Corona in Baden-Württemberg Ministerpräsidenten für kostenpflichtige Corona-Tests

Quelle: Tom Weller

Die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Baden-Württemberg, Stephan Weil (SPD) und Winfried Kretschmann (Grüne), haben sich dafür ausgesprochen, Corona-Tests künftig in der Regel nicht mehr gratis anzubieten.

«Ich halte es ausdrücklich für richtig, dass Ungeimpfte ab dem Herbst ihre Tests selbst bezahlen müssen. Bis dahin hatte jeder die Möglichkeit, sich kostenfrei impfen zu lassen», sagte Weil dem Berliner «Tagesspiegel» (Montag).

Kretschmann sagte der «Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten» (Montag): «Auf Dauer wird die öffentliche Hand die Tests nicht finanzieren können. Das ist auch eine Frage von fairer Lastenverteilung, denn es gibt ja ein kostenfreies Impfangebot für alle.»

Dabei geht es nur um jene, für die es eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt – also nach derzeitigem Stand keine Kinder – und bei denen keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Angesichts steigender Infektionszahlen erhofft sich Kretschmann von der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag eine klare Linie, wie es im Herbst weitergehen soll. «Es ist richtig, dass wir mit dem Fortschreiten der Impfquote zu einem neuen Umgang mit Freiheiten und Beschränkungen kommen müssen. Dabei gilt grundsätzlich: Einschränkungen bei Geimpften und Genesenen werden wir zu großen Teilen aufheben», erklärte er.

Für Nichtgeimpfte werde man wegen des höheren Ansteckungsrisikos den Zugang zu Veranstaltungen oder Einrichtungen «weiter an Bedingungen knüpfen». Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen werde man aber «sicher erst mal beibehalten».

Weil argumentierte ähnlich. Viele Menschen seien mittlerweile geimpft, höhere Infektionszahlen wirkten sich nicht mehr unmittelbar auf die Belegung der Kliniken aus. «Vor diesem Hintergrund sind massive Einschränkungen, wie wir sie beispielsweise noch im Frühjahr hatten, nicht mehr angemessen», sagte er.

«Wir benötigen ein abgestimmtes Vorgehen, das die Verhältnismäßigkeit wahrt – darauf haben uns zuletzt auch die Gerichte immer wieder hingewiesen.» Denn nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg sind auf Grundlage der derzeitigen Schwellenwerte schwere Grundrechtseingriffe nur noch für kurze Zeit zu rechtfertigen.

 

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