Polizei Karlsruhe
Nach Wildunfall bei Weingarten: Polizei gibt Verhaltenshinweise

Polizei Karlsruhe Nach Wildunfall bei Weingarten: Polizei gibt Verhaltenshinweise

Quelle: Carsten Rehder

Ein Wildschwein hat Dienstagnacht, 06. April 2021, auf der Bundesstraße 3 bei Weingarten (Baden) einen Verkehrsunfall verursacht. In diesem Zusammenhang gibt die Polizei Karlsruhe nun entsprechende Verhaltenshinweise bei Unfällen mit Wildtieren.

Wildschwein verursacht Unfall auf der B3

Wie die Polizei mitteilt, hat ein Wildschwein am Dienstag, 06. April 2021, auf der Bundesstraße 3 bei Weingarten einen Verkehrsunfall verursacht. Ein 73-Jähriger war mit seinem Pkw gegen 23:15 Uhr auf der Bundesstraße 3 von Grötzingen kommend in Richtung Weingarten unterwegs, als ein Wildschwein die Fahrbahn überquerte.

Das Wild wurde vom Pkw erfasst, in den Gegenverkehr geschleudert und prallte dort frontal gegen den Pkw eines 20-Jährigen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden, erklärt die Polizei Karlsruhe.

Der Sachschaden wird auf 15.000 Euro geschätzt. Da an einem Fahrzeug Betriebsstoffe ausgelaufen waren, musste die Fahrbahn gereinigt werden.

 

Die Polizei gibt folgende Verhaltenshinweise

  • Tiere überqueren besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Und das vor allem in den Abend- und frühen Morgenstunden während der Dämmerung.
  • Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen Wildunfälle zu vermeiden.
  • Achten Sie auf Wildwechsel Schilder und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an.
  • Beim Erkennen von Wild das Fernlicht abblenden. Zusätzliches Hupen kann das Wild verscheuchen.
  • Wildtiere sind meist nicht allein unterwegs, einem Tier könnten weitere folgen.
  • Versuchen Sie nicht unkontrolliert auszuweichen.
  • Sichern Sie nach einem Unfall die Unfallstelle ab und verständigen Sie umgehend die Polizei.
  • Getötetes Wild darf nicht mitgenommen werden.

 

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