Corona in Baden-Württemberg Neue Corona-Verordnung: FFP2-Masken in Geschäften nun Pflicht
Mit einer neuen Corona-Verordnung will die Landesregierung das gesellschaftliche Leben gegen die Auswirkungen der Omikron-Variante wappnen. Nicht alle wollen die Entscheidung akzeptieren.
Von diesem Mittwoch an müssen die Menschen in Baden-Württemberg in Geschäften FFP2-Masken tragen. Das sieht die neue Corona-Verordnung der Landesregierung vor, mit der die Ausbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Virus gebremst werden soll. Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken – Büros und Betriebe aber nicht. In Bussen und Bahnen reicht ebenfalls eine OP-Maske.
Zudem gelten neue Regeln für die Quarantäne: Kontaktpersonen müssen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft beziehungsweise geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum bis zu drei Monaten. Für alle anderen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen – freitesten war nicht möglich.
Grund für die Verkürzung ist die Sorge, dass das öffentliche Leben zusammenbrechen könnte, wenn sehr viele wegen Omikron zuhause bleiben müssten. Zudem bleibt es mindestens für weitere drei Wochen bei den Einschränkungen der Alarmstufe II. Auch wenn die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen derzeit sinkt, will das Land keine Lockerungen zulassen. Hintergrund ist die Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitswesens.
Der Landesvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Fritz Engelhardt, kritisierte, dass die Corona-Alarmstufe II im Land in Kraft bleibe. «Jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht.» Das Vorgehen der Landesregierung wirke «willkürlich». Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse bei allen Maßnahmen gewahrt bleiben. «Ob dies aktuell noch der Fall ist, werden möglicherweise bald wieder einmal Gerichte zu beurteilen haben.»
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