Corona in der Fächerstadt
Neuinfektionen im Kreis Karlsruhe weiterhin auf niedrigem Niveau

Corona in der Fächerstadt Neuinfektionen im Kreis Karlsruhe weiterhin auf niedrigem Niveau

Quelle: dpa/Fabian Strauch

Landrat Schnaudigel und Oberbürgermeister Mentrup haben am Donnerstag, 04. Juni 2020 über die Corona-Lage im Stadt- und Landkreis Karlsruhe informiert. Eine gute Nachricht: Die Zahl der Neuinfektionen hat sich auf einem niedrigen Niveau stabilisiert.

Neuinfektionen nun auf niedrigem Niveau stabilisiert

Trotz bereits vieler Lockerungen, bleibt die Corona-Krise weiterhin Hauptthema – aus diesem Grund zogen Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, den 04. Juni 2020 ein Resümee und informierten über die aktuellen Herausforderungen für kommunale Haushalte aber auch das Gesundheitsamt.

Zunächst eine positive Meldung: Die Zahl der Neuinfektionen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe hat sich aktuell auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Der Fokus des Gesundheitsamtes liegt daher weiterhin auf der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Um das sogenannte Containment weiterhin effektiv betreiben zu können, soll dieser Bereich kurzfristig personell verstärkt werden, teilte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel mit.

 

 Mögliche zweite Welle: Appell an die Landespolitik

Sollte es zu einem Wiederanstieg der Corona-Infektionszahlen kommen, muss lokal und zielgruppenspezifisch schnell reagiert werden. Hier waren sich OB Mentrup und Landrat Schnaudigel einig. „Jüngste Erkenntnisse einer Wissenschaftsgruppe des KIT zur Dynamik der Infektionsentwicklung auf Basis der bekannten Infektionszahlen in unserem Stadt- und Landkreis lassen den Schluss zu, dass wir vor Ort deutlich unterhalb der 35er und 50er Grenze zügig Maßnahmen ergreifen müssen, um weiterhin vergleichsweise gut durch die Krise zu kommen“, betonte Mentrup.

Daher werde man die 35/50er Grenze (bezogen auf positive Testungen/100.000 Einwohner/sieben Tage) für den Stadt- und Landkreis entsprechend anpassen. Hierfür hatte sich Karlsruhes Oberbürgermeister in einem Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manfred Lucha eingesetzt. „Ich erwarte, dass eine solche Vorgehensweise von der Landesregierung dann mitgetragen wird“, so der Oberbürgermeister.

 

Schnaudigel fordert Stärkung des Gesundheitsdienstes

„Dies kann jedoch nur gelingen, wenn wir ausreichend Personal zur Verfügung haben. Für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes müssen jetzt sofort die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden und nicht erst nach der Sommerpause, denn dann wird die zweite Welle erwartet und wir können nicht erst dann in die Personalgewinnung einsteigen“, appellierte auch Karlsruhes Landrat an die Landespolitik. „Wir müssen sofort und umfassend lokal beziehungsweise zielgruppenspezifisch bei neuen Hotspots mit Gegenmaßnahmen reagieren können“, bekräftigten die beiden.

Bei einer diffusen Infektionsentwicklung müsse spätestens ab der 20er Grenze mit allgemein gültigen Einschränkungen reagiert werden: „Die mit Zahlen des Gesundheitsamtes gespeiste, modellhafte Betrachtung des KIT belegt, dass es etwa drei Wochen dauert, bis eine exponentiell ansteigende Infektionsentwicklung wie im März/April durch ein Gegensteuern ausgebremst wird“, so Dr. Frank Mentrup. Für eine 50er Grenze hieße dies, dass am Peak des Geschehens „unsere aufgebauten Krankenhauskapazitäten am Limit, aber gerade noch ausreichend wären“.

„Die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen bedeuten für den Landkreis ein Eingreifen bei 222 Neuinfektionen, für die Stadt Karlsruhe bei 157 Neuinfektionen. Nimmt man die durchschnittliche Zahl an Kontaktpersonen pro infizierter Person hinzu, wären das wöchentlich 2.800 Kontaktpersonen. Zusammen mit den neu Infizierten ergibt das eine Summe von 3.200 Fällen, die jede Woche neu bearbeitet werden müssen. Das ist mit dem derzeitigen Personalbestand nicht zu leisten“, so der Karlsruher Landrat. Aus diesem Grund fordert Schnaudigel das Land auf, schnellstmöglich finanziellen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, um dieses dringend benötigte Personal schnell zu gewinnen.

 

„Normal-Krankenhaus“ & ein „Corona-Krankenhaus“

Weitere Unterstützung vom Land erwarten Stadt und Landkreis Karlsruhe auch für die Kliniken an der Krisen-Front. So sollen im Kontext von Corona kommunale Krankenhäuser der Maximalversorgung wie das Städtische Klinikum ähnlich gefördert werden wie dies für die Universitätskliniken vorgesehen ist, fordert OB Mentrup.

Das Städtische Klinikum Karlsruhe hat sich im März in ein „Normal-Krankenhaus“ und ein „Corona-Krankenhaus“ umstrukturiert: „Es erfüllt denselben medizinischen Qualitätsstandard in der Patientenversorgung wie eine Uni-Klinik“, so Mentrup: „Im Bedarfsfall hätten wir unsere Beatmungskapazitäten mehr als verfünffachen können. Auch bei schwierigstem Verlauf hätten wir nicht Notzelte oder kurzfristig geschaffene Übergangskapazitäten für Intensivpatienten gebraucht, allenfalls für die Anschlussbehandlung.“

 

Karlsruher Kliniken haben Herausragendes geleistet

Zu wissen, dass genügend Betten vorgehalten werden, ist für die Menschen im Stadt- und Landkreis beruhigend – durch jedes leere „Corona-Bett“ entstehen allerdings auch wieder Kosten: „Der Bund zahlt nur einen Ausgleich von rund 550 Euro, es entstehen allerdings Kosten von rund 750 Euro“, sehen Mentrup und Schnaudigel hier politischen Handlungsbedarf.

„Die Kliniken im Stadt- und Landkreis haben in dieser herausfordernden Zeit Herausragendes geleistet und waren bestens vorbereitet. Glücklicherweise ist der worst case nicht eingetreten. Es kann jedoch nicht sein, dass die Kliniken dafür die Kosten zu tragen haben“, monierte der Landrat.

 

Der Blick auf die allgemeine finanzielle Situation

Aber auch die allgemeine finanzielle Situation thematisierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel: „Die beschlossenen Entlastungen für die Kommunen zeigen in die richtige Richtung, insbesondere der angekündigte Verzicht auf die Gewerbesteuerumlage sowie die Beteiligungen an den Kosten der Unterkunft. Sollten zudem spezielle Förderprogramme aufgelegt werden, muss auf den kommunalen Eigenfinanzierungsanteil verzichtet werden. Ebenso benötigen wir Erleichterungen im kommunalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf Verschuldung und Erwirtschaftung von Abschreibungen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben.“

 

Videostatement – Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup

 

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