Wer wird Oberbürgermeister in Karlsruhe?
Karlsruher Oberbürgermeisterwahl 2020: Alle Infos im Überblick

Wer wird Oberbürgermeister in Karlsruhe? Karlsruher Oberbürgermeisterwahl 2020: Alle Infos im Überblick

Quelle: Thomas Riedel

Alle acht Jahre wird die Position des Oberbürgermeisters neu gewählt. Alle Karlsruher sind daher 2020 aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Der Wahltermin ist Sonntag, 06. Dezember 2020. Alle weiteren relevanten Infos gibt es auf meinKA im Überblick.

Diskussionsabend mit den Oberbürgermeister-Kandidaten

Am Donnerstag, den 12. November 2020 veranstaltete der SWR eine Diskussionsrunde mit dem Oberbürgermeister-Kandidaten in Karlsruhe. Diese Sendung ist nun als Video online verfügbar.

Neben Amtsinhaber Frank Mentrup (Kandidat der SPD und Grüne), nahmen auch die Kandidaten Petra Lorenz (Kandidat der freien Wähler/ FÜR Karlsruhe), Sven Weigt (Kandidat der CDU und FDP), Paul Schmidt (AfD), Vanessa Schulz (Die Partei) und Marc Nehlig (parteilos) an der Veranstaltung teil.

Fragen rund um die Themen Baustellen-Dschungel, Verkehrschaos oder Wohnraummangel wurden den Kandidaten gestellt und diese äußerten ihre Ideen und Visionen für die Zukunft der Fächerstadt.

 

 

Die Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters

Die Oberbürgermeisterwahl in Karlsruhe findet am Sonntag, den 06. Dezember 2020, statt. Sollte im ersten Wahlgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, findet am Sonntag, den 20. Dezember 2020, der zweite entscheidende Wahlgang statt – dann reicht allerdings eine einfache Mehrheit aus.

Insgesamt stehen sechs Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters von Karlsruhe zur Wahl:

 

  • Dr. Frank Mentrup (SPD/Die Grünen)
  • Sven Weigt (CDU/FDP)
  • Petra Lorenz (Freie Wähler/Für Karlsruhe)
  • Vanessa Schulz (Die Partei)
  • Dr. Paul Schmidt (AfD)
  • Marc Nehlig (parteilos)

 

Vorstellung der Bewerber zur OB-Wahl in Karlsruhe

Die offizielle Vorstellung der sich für Karlsruhes Oberbürgermeisterwahl im Dezember Bewerbenden findet am Freitag, den 13. November, um 18:00 Uhr im Konzerthaus unter Leitung des einladenden Gemeindewahlleiters, Bürgermeister Dr. Albert Käuflein, statt.

Das Landesinnenministerium hat solche öffentlichen Vorstellungen im Rahmen von Oberbürgermeisterwahlen aufgrund der verfassungsrechtlich hohen Bedeutung von Wahlen für den demokratischen Staat ausdrücklich aus der Corona-Verordnung herausgenommen, so dass diese Veranstaltung mit limitierter Teilnahme unter strengen Hygieneauflagen stattfinden kann, informiert die Stadt Karlsruhe.

Um den Wählern die Möglichkeit zu bieten, sich einen ersten Eindruck von den Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters zu verschaffen, werden sich diese in einer jeweils zehnminütigen Rede vorstellen. Im Anschluss daran sollen sie in einer ebenfalls zehnminütigen Runde Fragen von Zuschauern beantworten. Das Event wird von der Stadt Karlsruhe aufgezeichnet und im Nachhinein online verfügbar sein.

 

Wahlbenachrichtigungen für die OB-Wahl per Post

Im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember erhalten die rund 233.000 wahlberechtigten Karlsruher Post vom Wahlamt. Personen, die bis zum 15. November keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich ab Montag, 16. November, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 0721/133-1250 in Verbindung setzen.

Der Wahlbenachrichtigung ist zu entnehmen, wo sich das Wahllokal für die Stimmabgabe an der Urne befindet, und die Angabe, ob dieser rollstuhlgerecht zugänglich ist sowie die Angabe zu Wahlbezirks- und Wählernummer. Außerdem ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt, informiert die Stadt Karlsruhe.

Nach dem im Gemeindewahlausschuss getroffenen Losentscheid sind die Namen der Kandidaten für die OB-Wahl in folgender Reihenfolge auf dem amtlichen Stimmzettel abgedruckt: 1. Petra Lorenz, 2. Dr. Frank Mentrup, 3. Sven Weigt, 4. Dr. Paul Schmidt, 5. Vanessa Schulz, 6. Marc Nehlig.

 

Corona-bedingt empfiehlt das Wahlamt die Briefwahl

Das Wahlamt empfiehlt aufgrund der Corona-Pandemie die Teilnahme an der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können von zu Hause aus online beantragt werden. Wer ein Smartphone besitzt, kann zur Beantragung den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen – daraufhin erfolgt eine Weiterleitung zum Online-Wahlscheinantrag. Zudem besteht die Möglichkeit, den Online-Wahlscheinantrag über www.karlsruhe.de/wahlen aufzurufen und auszufüllen.

Wichtig ist hierbei allerdings die Angabe der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlbezirks- und Wählernummer. Eine weitere Möglichkeit ist eine schriftliche Antragstellung, für die der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindende Antrag ausgefüllt und per Post mit einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesendet werden muss.

 

Neuer Ort für Briefwahlbüro

Ab Montag, 16. November, ist auch die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro möglich. Das Briefwahlbüro ist statt im Untergeschoss des Ständehauses nun in neuen Räumlichkeiten im ehemaligen Postgirogebäude am Ettlinger Tor in der Kriegsstraße 100 im Erdgeschoss rollstuhlgerecht untergebracht.

Die Öffnungszeiten sind vom 16. November bis 4. Dezember täglich von 10:00 Uhr bis 17:00Uhr und am 4. Dezember zusätzlich bis 18:00 Uhr.

 

An der Urne gibt es corona-bedingt Einschränkungen

Wähler, die trotz der derzeitigen Situation ihre Stimme an der Urne abgeben möchten, finden ihr Wahllokal auf ihrer Wahlbenachrichtigung oder über den Wahllokalfinder unter www.karlsruhe.de/wahllokal. Das Wahlamt bittet um Verständnis, dass die Örtlichkeit durchaus von früheren Urnengängen abweichen kann. Der Grund dafür ist der stärkere Anteil an per Brief Wählenden, der im Zuge der Corona-Pandemie erwartet wird. Für die Wahl wurden daher die Briefwahlbezirke erhöht und damit einhergehend die Urnenwahlbezirke reduziert.

Für den Fall, dass bei der Wahl am 6. Dezember kein Bewerber die erforderliche Stimmenmehrheit erhält und deshalb eine Neuwahl erforderlich wird, gilt diese Benachrichtigung auch für den Neuwahltermin am 20. Dezember. Die Wahlberechtigten sollten die Wahlbenachrichtigung daher sorgfältig aufbewahren und am Wahltag zusammen mit ihrem Personalausweis mit ins Wahllokal nehmen, erklärt die Stadt.

 

OB Dr. Frank Mentrup – der aktuelle Amtsinhaber

Sonntag, 06. Dezember 2020, ist für die Karlsruher Kommunalpolitik ein wichtiger Tag: Dann nämlich wird die Position des Oberbürgermeisters von den Karlsruher Bürgern per Wahl neu vergeben. Sollte am Wahltag keine Mehrheit der Stimmen auf einen Kandidaten entfallen, wird am Sonntag, 20. Dezember 2020, eine Neuwahl stattfinden.

Seit 1. März 2013 besetzt der SPD-Mann Dr. Frank Mentrup diese Position. Er wurde am 2. Dezember 2012 mit 55,26 Prozent der Stimmen gewählt und setzte sich damit gegen seinen Kontrahenten Ingo Wellenreuther durch.

 

Chronologie: Die Karlsruher Oberbürgermeister seit 1945

1945 bis 1946 Dr. Hermann Veit SPD
1947 bis 1952 Friedrich Töpper SPD
1952 bis 1970 Günther Klotz SPD
1970 bis 1986 Otto Dullenkopf CDU
1986 bis 1998 Gerhard Seiler CDU
1998 bis 2013 Heinz Fenrich CDU
seit 2013 Dr. Frank Mentrup SPD

 

Hintergrund: Ablauf der Oberbürgermeisterwahl im Überblick

Er ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder einer Stadt: der Bürgermeister. Dieser wird alle acht Jahre von den Bürgern eben dieser Gemeinde oder Stadt neu gewählt. Das Prozedere sieht dabei vor, dass die Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim stattfinden muss – gemäß der deutschen Demokratie also.

Anders als in kleineren Kommunen gibt es in Karlsruhe aber nicht nur einen Bürgermeister, sondern gleich eine ganze Bank – sechs Stück an der Zahl! Jeder ist für ein anderes Dezernat, also Geschäftsgebiet, zuständig. Auf diese Positionen kann sich theoretisch jeder bewerben. Die Wahl findet hier dann im Gemeinderat statt. Nur die Position des Oberbürgermeisters, der Leiter der Verwaltung und Vorsitzende des Gemeinderats, wird durch die Bürger per Wahl bestimmt.

Alle Personen, die bei der Oberbürgermeisterwahl auf dem Stimmzettel stehen, werden von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt. Um gewählt zu werden, ist es nötig, die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinen. Wenn keiner der Bewerber dieses Ziel erreicht, dann werden Neuwahlen anberaumt. Im zweiten Wahlgang reicht dann eine einfache Mehrheit der Stimmen aus.

 

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