Polizei Karlsruhe ÖPNV-Kontrolle im Landkreis Karlsruhe: 918 Verstöße gegen Maskenpflicht
In den Bussen und Straßenbahnen im Landkreis Karlsruhe stand am Montag, den 21. September eine fünfstündige Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV auf dem Programm. Kontrolliert wurden 5.185 Personen – Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden 918 gezählt.
Kontrolle der Maskenpflicht im Landkreis
Kontrollen der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr standen am Montag, den 21. September 2020, zwischen 07:30 Uhr und 13:30 Uhr in den Bussen und Straßenbahnen im Gebiet des Landkreises Karlsruhe auf dem Programm.
Polizeibeamte, Mitarbeiter der Ordnungsämter sowie Fahrscheinprüfer der Verkehrsbetriebe überwachten gemeinsam die Bahnsteige und Haltestellen in den Gemeinden und Städten Bruchsal, Bretten, Bad Schönborn, Philippsburg und Ettlingen, informiert die Polizei in einer Pressemitteilung.
Ziel: Erneute Sensibilisierung der Fahrgäste
Ziel war, wie bereits beim Auftakt der gemeinsamen Kontrollaktion am 16. September 2020, eine erneute Sensibilisierung der Fahrgäste und eine Ahndung von Verstößen gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr und an den Bahnsteigen und Haltestellen. Insbesondere an den Haltestellen wartende Fahrgäste mussten an die Maskenpflicht erinnert werden.
Insgesamt waren 71 Polizeibeamte, neun Gemeindevollzugsbedienstete sowie 21 Fahrscheinprüfer der KVV im Einsatz. Kontrolliert wurden 5.185 Personen, von denen lediglich 32 bußgeldpflichtig verwarnt werden mussten. Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden 918 gezählt. Wegen Erschleichens von Leistungen, da ohne gültigen Fahrschein unterwegs, wurden 15 Personen angezeigt, fasst die Polizei zusammen.
Oft Fehlverhalten: Maske nur über Mund
Auffällig war, dass viele Menschen die Maske nur über dem Mund und nicht über dem Mund und der Nase trugen. Diese Personen wurden auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Diese Ermahnungen stießen allgemein auf positive Resonanz, so die Polizei weiter.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr gilt sowohl in Bussen und Bahnen als auch auf den Bahnsteigen und im Haltestellenbereich seit dem 27. April 2020. Seit dem 01. Juli 2020 kann bei Verstößen ein Bußgeld von bis 250 Euro verhängt werden.
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