News aus Baden-Württemberg Sexuelle Gewalt am Staatstheater? Mitarbeiter vor Gericht
Hat ein Mitarbeiter des Badischen Staatstheaters in Karlsruhe auf einer Premierenfeier einen Mann vergewaltigt? Das Amtsgericht Karlsruhe muss nun diesen Vorwurf nun doch klären.
Wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung steht heute ein Mitarbeiter des Badischen Staatstheaters vor dem Amtsgericht Karlsruhe. Der 56-Jährige soll vor rund zwei Jahren in den Räumen des Karlsruher Hauses einen Mann vergewaltigt und einen weiteren unsittlich berührt haben. Die ihm vorgeworfenen Taten trugen sich der Anklage zufolge im Anschluss an eine Opernpremiere auf der Premierenfeier zu.
Von den Vorwürfen habe die Theaterleitung seinerzeit aus der Presse erfahren und dann interne Ermittlungen aufgenommen, erklärte dazu ein Sprecher des Staatstheaters. Inzwischen seien Maßnahmen ergriffen worden, damit die betreffenden Personen sich im Haus möglichst nicht mehr begegnen, hieß es weiter.
Die Straferwartung in dem Fall liege nach bisherigem Stand bei höchstens vier Jahren, sagte eine Gerichtssprecherin. Deshalb seien die Taten vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht angeklagt worden. Ursprünglich hatte das Amtsgericht das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts abgelehnt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde eingelegt.
Der Fall ist nur einer von mehreren Vorgängen im Zusammenhang mit dem Theater, die die Justiz im vergangenen Jahr beschäftigt hatten. So sei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Verbreitung pornografischer Schriften anhängig sowie eine Strafanzeige wegen Untreue, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Insgesamt sind drei Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 23. Februar fallen. (Az.: Az.: 1 Ls 330 Js 7575/19).
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