Corona in Baden-Württemberg
Strengere Regeln für ungeimpfte Besucher in Altenheimen

Corona in Baden-Württemberg Strengere Regeln für ungeimpfte Besucher in Altenheimen

Quelle: Karl-Josef Hildenbrand

Um Alten- und Pflegeheime betreten zu dürfen, müssen Ungeimpfte in Baden-Württemberg ab kommendem Montag einen negativen PCR-Test vorlegen.

«In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Die neue Regelung soll die Heimbewohner in der Alarmstufe II besser vor Ansteckungen schützen. Die Alarmstufe II gilt, sobald auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen – oder wenn es an sieben Tagen in Folge täglich mindestens sechs Krankenhaus-Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner gegeben hatte.

Geimpfte und genesene Besucher müssen wie gehabt einen negativen Schnelltest vorlegen. Diesen müssen die Einrichtungen nach Angaben des Gesundheitsministeriums vor Ort anbieten. Um die PCR-Tests müssten sich die Ungeimpften aber selbst kümmern. Nur in besonderen Härtefällen, etwa beim Besuch von Sterbenden, reiche für alle ein Schnelltest aus.

 

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