Polizei Karlsruhe
Zu langsam auf der A5: 30-Jähriger genießt Joint am Steuer

Polizei Karlsruhe Zu langsam auf der A5: 30-Jähriger genießt Joint am Steuer

Quelle: Karl-Josef Hildenbrand

Die Verkehrspolizei Karlsruhe wurde am Mittwoch, 04. November, auf der A5 auf einen ungewöhnlich langsam fahrenden Pkw aufmerksam. Kaum trauen konnten die Beamten ihren Augen, dass der Grund dafür das Konsumieren eines Joints bei geöffneten Scheiben war.

30-Jähriger mit „zu viel Entspannung“ am Steuer

Eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Karlsruhe – normalerweise auf der Suche nach Rasern und Dränglern – wurde am Mittwochmorgen, den 04. November 2020, gegen 09:45 Uhr auf der Bundesautobahn 5 in nördlicher Fahrtrichtung kurz vor der Anschlussstelle Karlsruhe Süd auf einen ungewöhnlich langsam, im Windschatten eines LKW fahrenden Pkw aufmerksam.

Kaum trauen konnten die Beamten ihren Augen, dass der Grund für die ungewöhnliche Fahrweise nicht wie zunächst erwartet eine Ablenkung durch die Benutzung eines Mobiltelefons war, sondern der Fahrer bei geöffneten Scheiben genüsslich einen Joint konsumierte, informiert die Polizei Karlsruhe in einer Pressemitteilung.

 

Drogenvortest reagierte wie erwartet positiv

Während der anschließenden Kontrolle auf dem nächsten Parkplatz stritt der 30 Jahre alte Fahrer den Konsum von Betäubungsmitteln zunächst ab, aufgrund der körperlichen Anzeichen wurde der Anfangsverdacht jedoch eindeutig bestätigt. Letztendlich reagierte ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest wie erwartet positiv auf die Beeinflussung durch Cannabis, so die Polizei weiter.

Im Fahrzeug des 30-Jährigens konnten neben dem angerauchten Joint noch weitere Marihuanablüten in einem Tabakbeutel aufgefunden werden. Nach der durchgeführten Blutprobe auf dem Polizeirevier wurde dem Mann die anschließende Weiterfahrt untersagt und sein Fahrzeug sichergestellt.

 

Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Neben den Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels, erwartet ihn sicherlich noch eine unerfreuliche Nachricht von der zuständigen Führerscheinstelle.

 

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