Corona in Baden-Württemberg
Coronavirus-Infektion schließt eine Körperspende aus

Corona in Baden-Württemberg Coronavirus-Infektion schließt eine Körperspende aus

Quelle: Marijan Murat

Wer an einer Coronavirus-Infektion stirbt, kann seinen Leichnam nicht mehr als Körperspender zur Verfügung stellen.

Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten lehnt das Institut für Klinische Anatomie der Universität Tübingen Körperspenden ab, teilte Direktor Bernhard Hirt mit. Auch bei extremer Dickleibigkeit oder einer Tumorerkrankung mit vielen Metastasen kommt eine Spende nicht infrage.

4.000 Menschen sind derzeit an der Tübinger Anatomie als Körperspender eingetragen. Das bedeutet, sie stellen ihren Körper nach ihrem Tod der Ausbildung von Medizinstudenten und Chirurgen zur Verfügung. Laut Hirt werden rund 80 Leichname pro Jahr für die sogenannten Präparationskurse benötigt.

In den Kursen nehmen Medizinstudenten eine Zergliederung des Körpers vor – bis sie jedes Organ, jeden Muskel und jede Arterie einmal in den Händen gehalten haben. Ziel ist laut Hirt, realitätsnahe Bedingungen wie in einer Operation zu schaffen. Körperspenden sind an vielen Universitäten mit Medizinischer Fakultät möglich – in Baden-Württemberg auch in Freiburg und Ulm. Die Universität Heidelberg schließt nach eigenen Angaben wohl erst wieder ab 2021 neue Körpervermächtnisse ab.

Mehr zum Thema

Zehntausende Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen offen

Existenzbedrohte Unternehmen und Selbstständige profitierten im Frühjahr 2020 von den Corona-Soforthilfen. Bis Ende Juni sollten jene Hilfen zurückzahlen, die doch nicht so viel brauchten. Doch das läuft schleppend.

Kommunen gegen Amnestie für Corona-Sünder

In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren wegen Corona-Verstößen Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.

Ermittlungen wegen Corona-Toter in Rastatter Pflegeheim weiter offen

Während der Corona-Pandemie sorgte ein Rastatter Pflegeheim wegen vieler Toter für Schlagzeilen. Das wurde sogar zum Politikum. Seit Monaten ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft. Wird es zur Anklage kommen?

Karlsruher BGH zu Corona-Lockdown: Keine Entschädigung für Friseurin

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle eines Friseurgeschäfts während des sechswöchigen ersten Lockdowns infolge der Pandemie.

Prozesse beginnen: Zahlreiche Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller

Millionen Impfdosen sind in Baden-Württemberg gegen das Coronavirus verabreicht worden. In sehr selten Fällen erkranken Menschen nach einer Impfung schwer und dauerhaft. Nun landen vor den Gerichten die ersten Klagen gegen die Hersteller.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 

Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.