Polizei Karlsruhe
Dreh für Rap-Video sorgt für größeren Polizeieinsatz im Schlossgarten

Polizei Karlsruhe Dreh für Rap-Video sorgt für größeren Polizeieinsatz im Schlossgarten

Quelle: Rolf Vennenbernd

Der Dreh eines Rap-Videos hat am Montagabend, 20. Juli 2020 im Karlsruher Schlossgarten für einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Aufgrund einer verwendeten Waffe müssen die Beteiligten nun mit einer Anzeige rechnen, so die Polizei in einer Mitteilung.

Videodreh sorgt für Polizeieinsatz im Schlossgarten

Wie die Polizei informiert, sorgte der Dreh eines Rap-Videos hat am Montagabend, den 20. Juli 2020, im Karlsruher Schlossgarten für einen größeren Polizeieinsatz. Aufgrund einer verwendeten Waffe müssen beide Akteure zudem mit einer Anzeige rechnen.

Eine Passantin meldete gegen 17:45 Uhr, dass sie soeben in einem etwas abgelegeneren Teil des Schloßgartens zwei Personen gesehen hätten. Einer der Männer wäre dabei an einen Baum gefesselt gewesen, während der andere mit einer Pistole hantiert und auch auf den Gefesselten gezielt hätte.

 

Mehreren Polizei-Streifenbesatzungen im Einsatz

Wegen der glaubhaften Schilderungen wurde die Örtlichkeit mit mehreren Streifenbesatzungen angefahren und großräumig abgesperrt. Mit entsprechender Schutzausstattung und unter Vorhalt der Dienstwaffen gingen die Polizeibeamten auf die zwei Personen zu und sprachen sie an. Beide Männer konnten daraufhin widerstandslos vorläufig festgenommen werden.

Bei der anschließenden Befragung gaben die beiden 30 und 33 Jahre alten Männer glaubhaft an, dass sie Sequenzen für ein Rap-Video drehen würden. Entsprechendes Equipment war vorhanden und korrelierende Filmsequenzen waren auf der Kamera einsehbar. Das Duo zeigte sich einsichtig und gab an, die möglichen Konsequenzen ihres Filmdrehs nicht bedacht zu haben.

 

Männer haben gegen das Waffengesetz verstoßen

Bei der von beiden Akteuren gleichermaßen verwendeten Pistole handelte es sich um eine Softairwaffe mit entsprechender „F im Fünfeck“-Kennzeichnung. Zum Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist jedoch ein Waffenschein erforderlich, den keiner von beiden vorweisen konnte. Die Waffe, welche dem 33-Jährigen gehört, wurde daher mit dessen Einverständnis sichergestellt.

Beide Männer werden sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

 

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