Corona in Baden-Württemberg
Gericht: Teilnehmerzahl religiöser Bestattungen bleibt 100

Corona in Baden-Württemberg Gericht: Teilnehmerzahl religiöser Bestattungen bleibt 100

Quelle: Thomas Riedel

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart können ungeachtet der Corona-Bundesnotbremse weiterhin bis zu 100 Trauernde an einer religiösen Bestattung teilnehmen.

Damit war der Eilantrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erfolgreich. Diese wollte klargestellt wissen, dass auch bei einer Inzidenz von über 100 nicht die Bundesgrenze von höchstens 30 Trauernden gilt, sondern das Landesrecht. Dieses sieht aktuell eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Menschen vor. Der Beschluss (Az.: 16 K 2291/21) betrifft auch religiöse Bestattungen der anderen Religionsgemeinschaften, nicht aber solche ohne religiösen Bezug, erläuterte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.

Das Infektionsschutzgesetz hat nach Meinung der Richter bewusst Zusammenkünfte wie Bestattungen, die der Religionsausübung dienen, nicht denselben Beschränkungen wie säkularen Trauerfeiern unterworfen.

Das Land Baden-Württemberg hatte argumentiert, dass das Infektionsschutzgesetz nicht zwischen kirchlichen und nichtkirchlichen Beerdigungen unterscheide. Der Bundesgesetzgeber habe vielmehr eine einheitliche Regelung für alle Trauerfeiern treffen wollen.

Die 16. Kammer folgte dem nicht. Es sei irrelevant, ob die Regelung zwischen kirchlichen und nichtkirchlichen Trauerfeiern unterscheide. Zudem sei der Gesetzgeber ausdrücklich auf ein mögliches Auseinanderfallen von Beschränkungen bei kirchlichen und säkularen Beerdigungen hingewiesen worden. Dennoch habe er sich entschieden, ausnahmslos die religiösen Zwecken dienenden Zusammenkünfte besser zu stellen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

 

Weitere Nachrichten

Starkregen, Hagel und Co.: Wetterextreme kosten Versicherer 288 Millionen Euro

94 Prozent der Häuser im Südwesten haben Extraschutz – doch wie teuer wird es wirklich nach Starkregen, Hagel und Co.? Die Zahlen überraschen.

Lämmchen Henry bringt Schwung ins Rathaus von Enzklösterle

Lämmchen Henry begleitet die Bürgermeisterin von Enzklösterle zu jedem Termin – und sorgt im Rathaus für viele Lacher und Begeisterung. Wie das kleine Schaf den Arbeitsalltag verändert.

Blue Moon im Mai über Südwesten - was es damit auf sich hat

Im Mai gibt es zweimal einen Vollmond - einen am Anfang und einen am Ende. Was es mit dem Blue Moon auf sich hat und ob der Mond wirklich blau scheint.

Fall aus Karlsruhe: Erstmals Anklage wegen KI-generierter Missbrauchsbilder

Mit KI erstellte Missbrauchsbilder von Kindern: Erstmals erhebt das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg in einem solchen Fall Anklage. Ein 59-Jähriger steht im Fokus der Ermittler.

01. Mai: Regeln für den Feiertag - was ist erlaubt und was verboten?

Feiern, Sport, Gartenarbeit: Am 1. Mai in BW ist Rücksicht Pflicht. Wer zu laut wird, riskiert Ärger – und das nicht nur mit den Nachbarn. Wo die Grenzen verlaufen, zeigt unser Überblick.




 

Logo meinKA

 

Anzeige

Jetzt meinKA als Werbe-Plattform nutzen!

Informieren Sie sich über Daten, Zahlen und Fakten rund um meinKA und die entsprechenden Werbeformen in unseren Mediadaten: jetzt Mediadaten anfordern.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gerne!

 


 
















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.