Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Kitas öffnen Ende Juni: „Vielfalt hat sich in der Krise bewährt“

Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Kitas öffnen Ende Juni: „Vielfalt hat sich in der Krise bewährt“

Quelle: Florian Kaute

Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zeigt sich von der Leistungsfähigkeit und Flexibilität der Träger von Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen in Zeiten der Corona-Krise beeindruckt und sagt: „Die Vielfalt hat sich in der Krise bewährt.“

Regelbetrieb in Kitas ab dem 29. Juni 2020

Nach der jüngsten Corona-Verordnung der Landesregierung ist ab Montag, der 29. Juni 2020 an in den Einrichtungen der Kinderbetreuung und der Kindertagespflege der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder erlaubt. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup zeigt sich, in einer Mitteilung der Stadt, beeindruckt von der Leistungsfähigkeit und Flexibilität, welche die Träger von Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen in Karlsruhe in Zeiten der Corona-Krise bewiesen haben.

 

OB Mentrup: „Die Vielfalt hat sich bewährt!“

„Die Vielfalt, die unsere lokale Kita-Landschaft aufweist, und die Heterogenität der Trägerstruktur hat sich angesichts der unvorhersehbaren Herausforderungen der letzten Monate besonders bewährt“, sagt das Stadtoberhaupt. „In den Zeiten des bevorstehenden Normalbetriebs soll es den erleichterten Zugang zu Testungen für Erzieherinnen und Erzieher geben,“ hatte Mentrup zudem im Rahmen der letzten Trägerkonferenz zugesagt. Die Umsetzung wird gerade mit dem Gesundheitsamt abgestimmt, informiert die Stadt Karlsruhe.

 

Die Corona-Regeln in den Kindertagesstätten

Die Betreuung der Kinder erfolgt ab dem 29. Juni in konstanten Gruppen in den Einrichtungen, in denen Kinder auch vor der Krise betreut wurden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist nur von den anwesenden Erwachsenen und dem Betreuungspersonal einzuhalten und gilt nicht für die Kinder untereinander.

Außerdem ist eine schrittweise Angleichung der Aufnahmekapazitäten an den wachsenden Bedarf – über die derzeit geltende 50-Prozent-Regelung hinaus – im Vorgriff auf die Öffnung der Einrichtungen im Einzelfall durch den jeweiligen Träger unter Beachtung der vorbeugenden Maßnahmen möglich, erklärt die Stadt.

Ob und wie den Eltern die Beitragshöhe während der Corona-Einschränkungen entgegengekommen werden kann, werden zudem zeitnah geprüft.

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